Kernpunkte der BND-Reform
UNABHÄNGIGE KONTROLLE: Mit dem neuen externen Richter-Gremium reagiert die Große Koalition auf Vorwürfe, der BND habe ein unkontrollierbares Eigenleben entwickelt. Es soll vom Kanzleramt über brisante Aktionen des deutschen Auslandsgeheimdienstes informiert werden und etwa auch seine Zustimmung zu möglicher Spionage gegen Einrichtungen der EU oder ihrer Mitgliedsstaaten geben müssen.
ABHÖRAKTIONEN: Erlaubt wird Spionage gegen EU-Institutionen oder -Mitgliedstaaten, etwa wenn es um Gefahren für die innere und äußere Sicherheit, die Handlungsfähigkeit Deutschlands oder „Erkenntnisse von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung“geht.
VERANTWORTUNG: Anders als bisher muss das Kanzleramt auf Antrag des BND-Präsidenten oder eines Vertreters die Spionage in internationalen Telekommunikationsnetzen künftig anordnen. Damit sollen klare Verantwortlichkeiten sichergestellt werden.
ZUSAMMENARBEIT: Die Kooperation mit internationalen Partnerdiensten wie dem umstrittenen US-Geheimdienst NSA wird unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Ziele müssen demnach etwa der Anti-Terror-Kampf, die Unterstützung der Bundeswehr im Auslandseinsatz oder Informationen zur Sicherheitslage von Deutschen im Ausland sein.
WHISTLEBLOWER: Der Schutz für Mitarbeiter der Geheimdienste, die über Missstände informieren, soll verbessert werden.