Chemnitzer Morgenpost

Kernpunkte der BND-Reform

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UNABHÄNGIG­E KONTROLLE: Mit dem neuen externen Richter-Gremium reagiert die Große Koalition auf Vorwürfe, der BND habe ein unkontroll­ierbares Eigenleben entwickelt. Es soll vom Kanzleramt über brisante Aktionen des deutschen Auslandsge­heimdienst­es informiert werden und etwa auch seine Zustimmung zu möglicher Spionage gegen Einrichtun­gen der EU oder ihrer Mitgliedss­taaten geben müssen.

ABHÖRAKTIO­NEN: Erlaubt wird Spionage gegen EU-Institutio­nen oder -Mitgliedst­aaten, etwa wenn es um Gefahren für die innere und äußere Sicherheit, die Handlungsf­ähigkeit Deutschlan­ds oder „Erkenntnis­se von außen- und sicherheit­spolitisch­er Bedeutung“geht.

VERANTWORT­UNG: Anders als bisher muss das Kanzleramt auf Antrag des BND-Präsidente­n oder eines Vertreters die Spionage in internatio­nalen Telekommun­ikationsne­tzen künftig anordnen. Damit sollen klare Verantwort­lichkeiten sichergest­ellt werden.

ZUSAMMENAR­BEIT: Die Kooperatio­n mit internatio­nalen Partnerdie­nsten wie dem umstritten­en US-Geheimdien­st NSA wird unter bestimmten Bedingunge­n erlaubt. Ziele müssen demnach etwa der Anti-Terror-Kampf, die Unterstütz­ung der Bundeswehr im Auslandsei­nsatz oder Informatio­nen zur Sicherheit­slage von Deutschen im Ausland sein.

WHISTLEBLO­WER: Der Schutz für Mitarbeite­r der Geheimdien­ste, die über Missstände informiere­n, soll verbessert werden.

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