Bildungsempfehlung in Sachsen
DRESDEN - In Sachsen haben künftig die Eltern das letzte Wort bei der Wahl der weiterführenden Schule. Die Bildungsempfehlung hat nur noch orientierenden Charakter. Das beschlossen CDU und SPD. Anlass für die Neuregelung ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Bautzen.
Bislang konnten Kinder nur mit Bildungsempfehlung aufs Gymnasium wechseln. Die auf einer Schulordnung basierende Praxis ist aber rechtswidrig (MOPO berichtete): Sie schränke das in der sächsischen Verfassung garantierte Erziehungsrecht der Eltern ein. Zugangskriterien müssen per Gesetz geregelt werden.
Der Entwurf dürfte nun verfassungskonform sein: Die Leistungskriterien für den Übergang aufs Gymnasium bleiben gleich. Wenn aber Eltern ihr Kind trotz fehlender Empfehlung aufs Gymnasium schicken wollen, muss es dort ein Gespräch geben.