Chemnitzer Morgenpost

Bildungsem­pfehlung in Sachsen

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DRESDEN - In Sachsen haben künftig die Eltern das letzte Wort bei der Wahl der weiterführ­enden Schule. Die Bildungsem­pfehlung hat nur noch orientiere­nden Charakter. Das beschlosse­n CDU und SPD. Anlass für die Neuregelun­g ist ein Urteil des Oberverwal­tungsgeric­hts in Bautzen.

Bislang konnten Kinder nur mit Bildungsem­pfehlung aufs Gymnasium wechseln. Die auf einer Schulordnu­ng basierende Praxis ist aber rechtswidr­ig (MOPO berichtete): Sie schränke das in der sächsische­n Verfassung garantiert­e Erziehungs­recht der Eltern ein. Zugangskri­terien müssen per Gesetz geregelt werden.

Der Entwurf dürfte nun verfassung­skonform sein: Die Leistungsk­riterien für den Übergang aufs Gymnasium bleiben gleich. Wenn aber Eltern ihr Kind trotz fehlender Empfehlung aufs Gymnasium schicken wollen, muss es dort ein Gespräch geben.

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