Funkzellenabfrage Das steckt dahinter
Die Funkzellenabfrage ist ein technisches Mittel, um Telefonverbindungsdaten zu ermitteln. Dabei werden Daten von Handybesitzern gesammelt, die sich zu einer bestimmten Zeit in einer Gegend aufgehalten haben. Dazu gehören naturgemäß auch unzählige Unbeteiligte, etwa Anwohner. Erlaubt ist dies laut Strafprozessordnung bei Straftaten von erheblicher Bedeutung und nur, wenn andere Ermittlungsansätze ausgeschöpft sind.
Ein Richter muss die Maßnahme genehmigen. Die Staatsanwaltschaft fragt die Infos dann bei den Mobilfunkanbietern ab. Bei betroffenen Rufnummern werden dann Verkehrsdaten erhoben - also z.B. wie lange wo und mit wem kommuniziert wurde. Ermittelt werden auch Bestandsdaten zu den Rufnummern, z.B. Name und Anschrift. mor