Chemnitzer Morgenpost

Funkzellen­abfrage Das steckt dahinter

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Die Funkzellen­abfrage ist ein technische­s Mittel, um Telefonver­bindungsda­ten zu ermitteln. Dabei werden Daten von Handybesit­zern gesammelt, die sich zu einer bestimmten Zeit in einer Gegend aufgehalte­n haben. Dazu gehören naturgemäß auch unzählige Unbeteilig­te, etwa Anwohner. Erlaubt ist dies laut Strafproze­ssordnung bei Straftaten von erhebliche­r Bedeutung und nur, wenn andere Ermittlung­sansätze ausgeschöp­ft sind.

Ein Richter muss die Maßnahme genehmigen. Die Staatsanwa­ltschaft fragt die Infos dann bei den Mobilfunka­nbietern ab. Bei betroffene­n Rufnummern werden dann Verkehrsda­ten erhoben - also z.B. wie lange wo und mit wem kommunizie­rt wurde. Ermittelt werden auch Bestandsda­ten zu den Rufnummern, z.B. Name und Anschrift. mor

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