Kommt Terror-Verdachtiger wieder frei?
Der am Samstag bei einem Anti-Terror-Einsatz im Asylheim Borsdorf festgenommene Marokkaner Mohamed B. (25) ist offenbar vom Frankfurter Salafistenprediger Sheikh Abdellatif radikalisiert worden. Der mutmaßliche Terrorist sitzt noch immer bei der Polizei - weil der Staatsanwaltschaft für die Beantragung eines Haftbefehls durchgreifende Beweise fehlen. Wollte er wirklich einen
Anschlag auf die russische Botschaft in Berlin verüben (MOPO berichtete) oder war es nur eine Spinnerei unter Glaubensbrüdern? Diese Frage können die Ermittler im Fall des unter Terrorverdacht festgenommenen Islamisten Mohamed B. derzeit nicht klären.
Wie die Morgenpost aus Sicherheitskreisen erfuhr, sollen die belastenden Indizien gegen B. derzeit ausschließlich von V-Leuten des Verfassungsschutzes stammen. Doch deren Identitäten sind geschützt, weshalb sie nicht in Strafakten auftauchen dürfen. Auch bei der Durchsuchung von B.s persönlichen Sachen wurden bisher keine Beweise für eine Anschlagsplanung gefunden.
Die Staatsanwaltschaft steckt deshalb in der Klemme. Weil die Beweise für einen Haftbefehl nicht ausreichen, verzichtete die Behörde bisher auf einen Haftantrag. Stattdessen hält Sachsens Justiz den Terrorverdächtigen jetzt über das Polizeigesetz als so genannten Gefährder weiter in Gewahrsam. Doch das geht maximal bis zu einer Frist von zwei Wochen. Wenn die Ermittler bis zum 22. April keine Beweise finden, kommt der Marokkaner wieder auf freien Fuß.
Indizien für seinen Russland-Hass stehen allerdings offen im Netz. So schrieb Mohamed B. vier Tage vor seiner Festnahme auf Facebook: „Die Russen sind unsere Feinde seit Dschingis-Khan-Zeiten.“Einer seiner Facebook-Freunde ist der marokkanischstämmige Prediger Sheikh Abdellatif, dessen radikaler Salafistenverein „DawaFFM“2013 vom Bundesinnenministerium verboten wurde. Sachsens Verfassungsschützer gehen davon aus, dass sich B. von dessen Videos radikalisieren ließ. -bi.-