Ex-Kandidat will sich in den Landtag klagen
Breivik-Rede AfD-Richter Maier hat schon wieder Ärger
LEIPZIG - Nächste Runde im AfD-Streit um die Landtagswahl 2014! Der Ex-AfD-Chef von Bautzen, Arvid Samtleben, hat jetzt Wahlprüfungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof in Leipzig eingereicht. Das Gericht bestätigte den Eingang.
Samtleben will feststellen lassen, dass sein Wahleinspruch vom September 2014 nicht in angemessener Zeit entschieden wurde. Zudem solle er anstelle der AfD-Abgeordneten Karin Wilke das Landtagsmandat erhalten.
Hintergrund: Der AfD-Mann hält seine Streichung von der AfD-Landes-
DRESDEN - Neuer Wirbel um den Richter Jens Maier (55, AfD): Der AfD-Landesvorstand prüft erneut Vorwürfe gegen den ultrarechten Bundestagskandidaten. Es geht um parteischädigendes Verhalten: Laut „Vorwärts“hat Maier bei einer Veranstaltung den 77-fachen Massenmord des norwegischen Rechtsterroristen Anders Breivik (38) relativiert.
„Breivik ist aus Verzweiflung heraus zum Massenmörder geworden“, zitiert ihn das SPD-Blatt. Zugleich soll Maier mit Bezug auf den Zuzug von „Kulturfremden“die Frage gestellt haben: „Ist das nicht alles zum wahnsinnig liste, auf die er ursprünglich auf Platz 14 gewählt worden war, für unrechtmäßig. Daher hat er die Beschwerde beim Wahlprüfungsausschuss des Landtages eingereicht. Dort wird seit geschlagenen zwei Jahren beraten! Im Extremfall könnte es Neuwahlen geben.
Samtleben verwies auf ein Urteil aus dem Saarland, wonach in einem ähnlichen Fall eine Verfahrensdauer von 16 Monaten für unangemessen erachtet wurde. Seine Streichung von der Liste führt der Intimfeind von AfD-Chefin Frauke Petry darauf zurück, dass er der Partei im Gegenzug für den Listenplatz kein Darlehen gewährte. werden?“Sollten die Aussagen so getroffen worden sein, müssten Konsequenzen gezogen werden, so AfD-Landesvorstandsmitglied Carsten Hütter (52). Ein Parteiausschlussverfahren sei dann die „einzig richtige Antwort“. Maier sprach dagegen von „Verdrehungen der linken Presse“.
Maier hatte sich schon bei einer Rede im Januar extrem rechtslastig geäußert. Seitdem prüft das Landgericht Dresden, ob er gegen das Mäßigungsgebot für Richter verstoßen hat. Laut „Tagesspiegel“fließen die jüngsten Äußerungen nun mit ein. mor