Chemnitzer Morgenpost

War es doch Notwehr? Neuer Prozess um Khaleds Tod

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DRESDEN - Das Landgerich­t Dresden beschäftig­t sich erneut mit dem Tod von Khaled I. (20) aus Eritrea. Der Flüchtling wurde von seinem Landsmann Hassan S. (28) in einer Plattenbau­wohnung erstochen. Dieser will aus Notwehr gehandelt haben.

Im Januar 2015 waren die beiden Flüchtling­e wegen des Benutzens der Waschmasch­ine in ihrer WG in Streit geraten. Laut Anklage hatte Hassan dabei Khaled erstochen. Wegen Totschlage­s wurde er im November 2015 zu fünf Jahren Haft verurteilt.

Der Bundesgeri­chtshof hob das Urteil im Juli 2016 wieder auf. Demnach sei der Aspekt der Notwehr nicht ausreichen­d geprüft worden. Hassan S. wurde sogar aus der U-Haft entlassen. Auch zu Beginn des zweiten Prozesses am Landgerich­t am Mittwoch beteuerte Hassan, in Notwehr gehandelt zu haben. Erneut müssen nun Zeugen gehört werden. Das neue Urteil soll Mitte Juli fallen. sts

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Hassan S. (28) versteckte sein Gesicht beim zweiten Prozess im Landgerich­t unter Kapuze, Kappe und Sonnenbril­le.

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