Musterklagen gege Sachsens Verbrauc mit geprellten Diese
LEIPZIG - Im Dieselskandal bringt die Verbraucherzentrale Sachsen (VZS) ihre Juristen gegen die Autoindustrie in Stellung. Mit Musterverfahren sollen die Rechte der von Abgas-Manipulation betroffenen Auto-Besitzer im Freistaat eingeklagt werden.
Seit gestern fordern Sachsens Verbraucherschützer Diesel-Besitzer, die von der Abgas-Manipulation betroffen sind (Euro 5 und 6) und sich zur Wehr setzen wollen, auf, ihre Fälle der VZS vorzulegen. „Wir werden dann prüfen, welche Ansprüche möglich sind und wie sie durchgesetzt werden können“, verspricht VZS-Rechtsexpertin Dr. Katja Henschler (40). In mindestens zwei Musterverfahren will die Verbraucherzentrale dann die Individualklagen der Betroffenen coachen. Im ersten Verfahren wird es um neue Fahrzeuge gehen, die sich noch innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist befinden. „Hier wird sich die Klage gegen den tohändler richten, weil er dem Kund ein Fahrzeug verkauft hat, das ni den vertraglichen Vereinbarungen e spricht“, erklärt Dr. Henschler. Der Kun habe jedoch ein Recht auf Lieferung nes vertragsgemäßen Wagens.
Im zweiten Verfahren - es betrifft Fa zeuge, die nicht mehr in der Gewährle tungsfrist sind - wird es direkt gegen d Hersteller gehen. „Es gibt bereits de sche Gerichte, die den Fahrzeughers ler zum Schadenersatz verpflichte haben, weil sie in dessen Handeln eine vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung des Kunden sahen“, so die VZS-Expertin. Insbesondere bei betroffenen Autos des VW-Konzerns sieht Henschler gute Chancen: „VW hat die Manipula-