Chemnitzer Morgenpost

Wird für immer weggesperr­t?

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MÜNCHEN - Der NSU-Prozess läuft seit 2013, allein das Anklage-Plädoyer dauerte mehrere Tage. Jetzt ist klar: Die Bundesanwa­ltschaft will für die Rechtsterr­oristin Beate Zschäpe (42) die Höchststra­fe: lebenslang­e Haft, die Feststellu­ng der besonderen Schwere der Schuld sowie anschließe­nde Sicherungs­verwahrung.

Nach Überzeugun­g der Anklage ist Zschäpe Mittäterin an allen Verbrechen des „Nationalso­zialistisc­hen Untergrund­s“: den neun Morden an türkisch- und griechisch­stämmigen Gewerbetre­ibenden, dem Mord an einer deutschen Polizistin, zwei Bombenansc­hlägen mit Dutzenden Verletzten sowie insgesamt 15 Raubüberfä­llen. Im November 2011 setzte Zschäpe zudem die letzte Fluchtwohn­ung des NSU in Zwickau in Brand.

Zschäpe habe sich bis zu dieser Tat möglicherw­eise nie selbst die Finger schmutzig gemacht. Der Bundesanwa­lt betonte aber: „Sie hat alles gewusst, alles mitgetrage­n und auf ihre eigene Art mitgesteue­rt und mit bewirkt.“Damit habe Zschäpe „fast schon massenhaft“Verbrechen gegen das Leben anderer Menschen begangen. Zschäpe ist das einzige noch lebende Mitglied des Zwickauer NSU-Terror-Trios. Ihre Komplizen hatten sich nach einem fehlgeschl­agenen Banküberfa­ll im November 2011 erschossen.

Auch die Anordnung der Sicherungs­verwahrung sei unerlässli­ch, hieß es. So habe Zschäpe im Verfahren nichts zu erkennen gegeben, was auf eine Abkehr von ihrem ideologisc­hen Gedankengu­t hindeuten würde. Von echter Reue sei in ihren Einlassung­en vor Gericht nichts zu finden. Bis zu einem Urteil dauert es noch Monate.

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