Wird für immer weggesperrt?
MÜNCHEN - Der NSU-Prozess läuft seit 2013, allein das Anklage-Plädoyer dauerte mehrere Tage. Jetzt ist klar: Die Bundesanwaltschaft will für die Rechtsterroristin Beate Zschäpe (42) die Höchststrafe: lebenslange Haft, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sowie anschließende Sicherungsverwahrung.
Nach Überzeugung der Anklage ist Zschäpe Mittäterin an allen Verbrechen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“: den neun Morden an türkisch- und griechischstämmigen Gewerbetreibenden, dem Mord an einer deutschen Polizistin, zwei Bombenanschlägen mit Dutzenden Verletzten sowie insgesamt 15 Raubüberfällen. Im November 2011 setzte Zschäpe zudem die letzte Fluchtwohnung des NSU in Zwickau in Brand.
Zschäpe habe sich bis zu dieser Tat möglicherweise nie selbst die Finger schmutzig gemacht. Der Bundesanwalt betonte aber: „Sie hat alles gewusst, alles mitgetragen und auf ihre eigene Art mitgesteuert und mit bewirkt.“Damit habe Zschäpe „fast schon massenhaft“Verbrechen gegen das Leben anderer Menschen begangen. Zschäpe ist das einzige noch lebende Mitglied des Zwickauer NSU-Terror-Trios. Ihre Komplizen hatten sich nach einem fehlgeschlagenen Banküberfall im November 2011 erschossen.
Auch die Anordnung der Sicherungsverwahrung sei unerlässlich, hieß es. So habe Zschäpe im Verfahren nichts zu erkennen gegeben, was auf eine Abkehr von ihrem ideologischen Gedankengut hindeuten würde. Von echter Reue sei in ihren Einlassungen vor Gericht nichts zu finden. Bis zu einem Urteil dauert es noch Monate.