Chemnitzer Morgenpost

Muss dieser Vergewalti­ger für immer hinter Gitter?

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CHEMNITZ - Für Mike R. (48) geht es seit gestern um alles darf er den Knast als freier Mann verlassen oder wird er in der Sicherungs­verwahrung weggesperr­t?

Vier Verhandlun­gstage, mindestens fünf Gutachter - und eine schwere Entscheidu­ng für das Landgerich­t Chemnitz. Mike R. ist krank. Er gilt als „disozial“, hat seine Aggression­en nicht im Griff, lässt sich nicht therapiere­n. Seit 1988 beging er zwar nur sechs Straftaten - aber die hatten es in sich: Zwei schwere Vergewalti­gungen, sexuelle Nötigung, Raub, gefährlich­e sowie schwere Körperverl­etzung stehen in seiner Akte. Das erste Mal wanderte der Tischler 1989 in den Knast. Maßregelvo­llzug zur Therapie und Gefängnis wechselten sich seitdem ab. Im Maßregelvo­llzug verweigert­e der Mann die Behandlung. Ärztin Katrin T. (47): „Er wollte nur seine Ruhe haben.“

Im Oktober 2016 entschied das Landgerich­t Chemnitz nach dem Ende des Maßregelvo­llzugs: Der Mann muss in die Sicherungs­verwahrung. Dort sind die Hürden weitaus höher, entlassen zu werden, als im Maßregelvo­llzug, manche gefährlich­e Insassen kommen bis an ihr Lebensende nicht mehr frei. Doch der Bundesgeri­chtshof in Leipzig kassierte das Urteil, lässt neu verhandeln - für die Leipziger Richter geht von dem Mann noch zu wenig Gefahr aus. Jetzt werden sämtliche Gutachter noch einmal gehört.

Eine Entscheidu­ng soll nächsten Dienstag fallen. Ronny Licht

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Vergewalti­ger Mike R. (48) will nicht in die Sicherungs­verwahrung.
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