Muss dieser Vergewaltiger für immer hinter Gitter?
CHEMNITZ - Für Mike R. (48) geht es seit gestern um alles darf er den Knast als freier Mann verlassen oder wird er in der Sicherungsverwahrung weggesperrt?
Vier Verhandlungstage, mindestens fünf Gutachter - und eine schwere Entscheidung für das Landgericht Chemnitz. Mike R. ist krank. Er gilt als „disozial“, hat seine Aggressionen nicht im Griff, lässt sich nicht therapieren. Seit 1988 beging er zwar nur sechs Straftaten - aber die hatten es in sich: Zwei schwere Vergewaltigungen, sexuelle Nötigung, Raub, gefährliche sowie schwere Körperverletzung stehen in seiner Akte. Das erste Mal wanderte der Tischler 1989 in den Knast. Maßregelvollzug zur Therapie und Gefängnis wechselten sich seitdem ab. Im Maßregelvollzug verweigerte der Mann die Behandlung. Ärztin Katrin T. (47): „Er wollte nur seine Ruhe haben.“
Im Oktober 2016 entschied das Landgericht Chemnitz nach dem Ende des Maßregelvollzugs: Der Mann muss in die Sicherungsverwahrung. Dort sind die Hürden weitaus höher, entlassen zu werden, als im Maßregelvollzug, manche gefährliche Insassen kommen bis an ihr Lebensende nicht mehr frei. Doch der Bundesgerichtshof in Leipzig kassierte das Urteil, lässt neu verhandeln - für die Leipziger Richter geht von dem Mann noch zu wenig Gefahr aus. Jetzt werden sämtliche Gutachter noch einmal gehört.
Eine Entscheidung soll nächsten Dienstag fallen. Ronny Licht