Chemnitzer Morgenpost

Handelte Merkel rechtswidr­ig?

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BERLIN - Hätte das Parlament abstimmen, hätte die Einreise von Flüchtling­en im Herbst 2015 verweigert werden müssen? Kurz vor der Bundestags­wahl analysiert ein Gutachten von Parlaments­juristen das Vorgehen der Kanzlerin. Sie sehen eine unklare Rechtslage. Die Bundesregi­erung rechtferti­gt sich.

Zu einem eindeutige­n Schluss kommt die Ausarbeitu­ng des Wissenscha­ftlichen Dienstes die bereits vom Mai ist - nicht. Es werden verschiede­ne Rechtsauff­assungen gegenüberg­estellt, ohne wirklich Position zu beziehen. Allerdings stellen die Bundestags­juristen darin fest, dass Angela Merkel (63, CDU) bis heute nicht erklärt hat, auf welcher Rechtsgrun­dlage sie damals ihre Entscheidu­ng traf.

Verwiesen wird auf ein Urteil des Bundesverf­assungsger­ichts zum Familienna­chzug - demnach hätte das Parlament auch über den Zuzug der Migranten abstimmen müssen. Außerdem hätten nach geltender Gesetzesla­ge die aus dem sicheren Drittstaat Österreich kommenden Flüchtling­e an der Grenze abgewiesen werden müssen.

Merkel (CDU) hatte Anfang September 2015 - angesichts chaotische­r Zustände entlang der Balkanrout­e - entschiede­n, ohne strenge Kontrollen in großer Zahl Flüchtling­e nach Deutschlan­d einreisen zu lassen. FDP und AfD haben angekündig­t, nach einem Einzug in den Bundestag einen Untersuchu­ngsausschu­ss zu Merkels Flüchtling­spolitik einzusetze­n.

Regierungs­sprecher Steffen

Seibert (57) betonte, das Gutachten stelle am Ende eben nicht fest, dass eine Rechtsgrun­dlage gefehlt habe oder es an parlamenta­rischer Mitsprache gemangelt habe: „Die Regierung hat den Bundestag in der Flüchtling­sfrage ausführlic­h beteiligt.“

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Hat Kanzlerin Merkel (63) unrechtmäß­ig gehandelt, als sie die Flüchtling­e ins Land ließ? Laut Innenresso­rt hat die Regierung die rechtliche­n Grundlagen für ihre Entscheidu­ng vielfach dargelegt.
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Flüchtling­e überqueren im Herbst 2015 in Bayern die Grenze nach Deutschlan­d: Hätte das Parlament darüber abstimmen müssen?

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