Handelte Merkel rechtswidrig?
BERLIN - Hätte das Parlament abstimmen, hätte die Einreise von Flüchtlingen im Herbst 2015 verweigert werden müssen? Kurz vor der Bundestagswahl analysiert ein Gutachten von Parlamentsjuristen das Vorgehen der Kanzlerin. Sie sehen eine unklare Rechtslage. Die Bundesregierung rechtfertigt sich.
Zu einem eindeutigen Schluss kommt die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes die bereits vom Mai ist - nicht. Es werden verschiedene Rechtsauffassungen gegenübergestellt, ohne wirklich Position zu beziehen. Allerdings stellen die Bundestagsjuristen darin fest, dass Angela Merkel (63, CDU) bis heute nicht erklärt hat, auf welcher Rechtsgrundlage sie damals ihre Entscheidung traf.
Verwiesen wird auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Familiennachzug - demnach hätte das Parlament auch über den Zuzug der Migranten abstimmen müssen. Außerdem hätten nach geltender Gesetzeslage die aus dem sicheren Drittstaat Österreich kommenden Flüchtlinge an der Grenze abgewiesen werden müssen.
Merkel (CDU) hatte Anfang September 2015 - angesichts chaotischer Zustände entlang der Balkanroute - entschieden, ohne strenge Kontrollen in großer Zahl Flüchtlinge nach Deutschland einreisen zu lassen. FDP und AfD haben angekündigt, nach einem Einzug in den Bundestag einen Untersuchungsausschuss zu Merkels Flüchtlingspolitik einzusetzen.
Regierungssprecher Steffen
Seibert (57) betonte, das Gutachten stelle am Ende eben nicht fest, dass eine Rechtsgrundlage gefehlt habe oder es an parlamentarischer Mitsprache gemangelt habe: „Die Regierung hat den Bundestag in der Flüchtlingsfrage ausführlich beteiligt.“