Neue Regel soll Umzug von Asylbewerbern verhindern
DRESDEN - Die umstrittene Wohnsitzauflage für Flüchtlinge in Sachsen kommt - die Staatsregierung hat sich grundsätzlich geeinigt: Anerkannte Asylbewerber sollen für ein Jahr nicht mehr aus dem Landkreis, in dem sie wohnen, wegziehen dürfen, so Integrationsministerin Petra Köpping (59, SPD).
Ziel ist es, Abwanderung in die Großstädte zu verhindern. In Sachsen sind vor allem Dresden und Leipzig Anziehungspunkte. „Damit steigt die Gefahr, dass die Sprachkursangebote in den Städten aus allen Nähten platzen, während es im ländlichen Raum eine zu geringe Zahl von Teilnehmern gibt“, so Köpping. Gleiches gelte für Kita- und Schulplätze.
Bislang hatte Innenminister Markus Ulbig (53, CDU) für eine solche Regel keinen Bedarf gesehen. Wenig Begeisterung auch bei den Landkreisen. Andre Jacob (55), Geschäftsführer des Landkreistages: „Wir sind nach wie vor nicht überzeugt, dass dadurch der Zuzug in die großen Städte verhindert wird.“Denn es gebe keinerlei Sanktions- oder Kontrollmöglichkeit. Zudem werde ein erheblicher Verwaltungsaufwand produziert. Wenn der Freistaat die Auflage wolle, müsse auch er die Kosten tragen.
Auf Bundesebene ist zudem geregelt, dass Flüchtlinge nach der Anerkennung drei Jahre in dem Bundesland bleiben müssen, in dem ihr Asylverfahren lief.
mor