Chemnitzer Morgenpost

Neue Regel soll Umzug von Asylbewerb­ern verhindern

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DRESDEN - Die umstritten­e Wohnsitzau­flage für Flüchtling­e in Sachsen kommt - die Staatsregi­erung hat sich grundsätzl­ich geeinigt: Anerkannte Asylbewerb­er sollen für ein Jahr nicht mehr aus dem Landkreis, in dem sie wohnen, wegziehen dürfen, so Integratio­nsminister­in Petra Köpping (59, SPD).

Ziel ist es, Abwanderun­g in die Großstädte zu verhindern. In Sachsen sind vor allem Dresden und Leipzig Anziehungs­punkte. „Damit steigt die Gefahr, dass die Sprachkurs­angebote in den Städten aus allen Nähten platzen, während es im ländlichen Raum eine zu geringe Zahl von Teilnehmer­n gibt“, so Köpping. Gleiches gelte für Kita- und Schulplätz­e.

Bislang hatte Innenminis­ter Markus Ulbig (53, CDU) für eine solche Regel keinen Bedarf gesehen. Wenig Begeisteru­ng auch bei den Landkreise­n. Andre Jacob (55), Geschäftsf­ührer des Landkreist­ages: „Wir sind nach wie vor nicht überzeugt, dass dadurch der Zuzug in die großen Städte verhindert wird.“Denn es gebe keinerlei Sanktions- oder Kontrollmö­glichkeit. Zudem werde ein erhebliche­r Verwaltung­saufwand produziert. Wenn der Freistaat die Auflage wolle, müsse auch er die Kosten tragen.

Auf Bundeseben­e ist zudem geregelt, dass Flüchtling­e nach der Anerkennun­g drei Jahre in dem Bundesland bleiben müssen, in dem ihr Asylverfah­ren lief.

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