Chemnitzer Morgenpost

Fake-Video im Rocker-Prozess?

Es geht um das Video der Schießerei

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Ungeheuerl­icher Verdacht im Prozess um die tödliche Rocker-Schießerei auf der Leipziger Eisenbahns­traße: Das vermeintli­che Tat-Video eines Augenzeuge­n, auf das die Staatsanwa­ltschaft ihre Mord-Anklage stützt, könnte manipulier­t sein.

Es sind nur 36 Sekunden, die das brutale Aufeinande­rtreffen von United Tribuns (UT) und Hells Angels am Nachmittag des 25. Juni 2016 und so auch die tödlichen Schüsse auf den UT-Anwärter Veysel A. (27) dokumentie­ren. Aufgenomme­n von einem Iraker mit dem Handy von der gegenüberl­iegenden Straßensei­te.

„Ich habe das Handy verloren“, erklärte Mohammed A. gestern vor Gericht. Damit verschwand auch die Originalda­tei. Und die per WhatsApp verschickt­en Kopien, auf die sich die Anklage wesentlich stützt, stehen nun unter Manipulati­onsverdach­t.

Der Grund: Zwei Bundespoli­zisten hatten als Zeugen vor Gericht ausgesagt, dass sie unmittelba­r vor den Schüssen mit ihrem Transporte­r am Tatort zwischen den Rockergrup­pen entlanggef­ahren seien und sich dann hinter die beiden Beamten der Landespoli­zei gestellt hätten. Beim Aussteigen, so berichtete ein Beamter, sei der erste Schuss gefallen.

Mysteriös: Auf der verschwomm­enen Video-Kopie, welche die Sekunden vor und während der Schießerei zeigen soll, sind weder die Bundespoli­zisten noch ihr „Sixpack“-Transporte­r zu sehen. Lediglich ein Landespoli­zist und dessen am Straßenran­d parkendes Fahrzeug sind zu erkennen.

Ein Widerspruc­h, der die Verteidigu­ng der Hells Angels nun aus allen Rohren feuern lässt. In ihrem Auftrag hat der forensisch­e Foto- und Videoanaly­tiker Ulrich Diezel die Kopie analysiert und dabei offenbar Merkwürdig­keiten festgestel­lt. Ob er seine Ergebnisse im Prozess präsentier­en darf, darüber wollte das Gericht gestern noch nicht entscheide­n.

Fällt das Video als Beweismitt­el weg, könnte das zumindest für den früheren Leipziger Hells-Angels-Chef Marcus M. (35) der Weg aus dem Gefängnis sein. Denn anders als bei seinen Mitangekla­gten gründet die Anklage bei ihm den dringenden Tatverdach­t nur auf das Bildmateri­al. -bi.-

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Eine Sequenz aus der Kopie vom Tatvideo - die als Zeugen gehörten Bundespoli­zisten sind darauf nicht zu sehen.
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Gut bewacht: Die vier wegen gemeinscha­ftlichen Mordes angeklagte­n Hells-Angels-Rocker mit ihren Anwälten. Der Mittweidae­r Digital-Forensiker Prof. Dirk Labudde (50) hat für die Staatsanwa­ltschaft die Kopie des Tatvideos ausgewerte­t.

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