Chemnitzer Morgenpost

Bekommen die rech ten Rebellen eine eigene Landtagsfr­aktion?

- Von Juliane Morgenroth

Das Auseinande­rbrechen der AfD im Landtag fördert ein ungeahntes Problem zutage: Offenbar könnten die Abtrünnige­n um Frauke Petry (42) selbst dann keine neue Fraktion gründen, wenn sie sieben Abgeordnet­e zusammenha­ben. Eine solche Spaltung ist in Sachsen schlicht nicht vorgesehen.

Im internen Richtungss­treit haben schon fünf der ursprüngli­ch 14 Abgeordnet­en die AfD-Fraktion verlassen. Sie nennen sich „Blaue Gruppe“, sind aber Einzelabge­ordnete. Kämen weitere zwei dazu, könnten sie eine neue Fraktion bilden, so die landläufig­e Meinung. Denn mindestens sieben Abgeordnet­e sind dazu nötig, heißt es in der Geschäftso­rdnung des Landtages. Der Fraktionss­tatus ist enorm wichtig, denn er bringt mehr Rechte, mehr Redezeit und mehr Geld. Doch was in anderen Bundesländ­ern geht, ist in Sachsen so einfachnic­ht!

Generell gilt nämlich: „Mitglieder des Landtags, die derselben Partei angehören oder aufgrund von Wahlvorsch­lägen derselben Partei in den Landtag gewählt wurden, dürfen jeweils nur eine Fraktion bilden.“Sowohl die AfD-Abgeordnet­en als auch die Abtrünnige­n sind aber auf AfDTicket gewählt worden!

Nach dem Wortlaut scheine es daher „eher ausgeschlo­ssen“zu sein, dass Ex-AfDler eine eigene Fraktion bilden dürfen, so Landtagssp­recher Ivo Klatte. Aber: Es sei unklar, ob dieser Passus überhaupt verfassung­sgemäß sei! Im Fall der Fälle werde die Landtagsve­rwaltung diesen Absatz prüfen. Landtagspr­äsident Matthias Rößler (62, CDU) muss dann entscheide­n, was er macht.

Übrigens: CDU, SPD, Linke und Grüne profitiere­n von der geschrumpf­ten AfD. Sie bekommen mehr Sitze in Ausschüsse­n und Gremien - von der AfD ...

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