Bekommen die rech ten Rebellen eine eigene Landtagsfraktion?
Das Auseinanderbrechen der AfD im Landtag fördert ein ungeahntes Problem zutage: Offenbar könnten die Abtrünnigen um Frauke Petry (42) selbst dann keine neue Fraktion gründen, wenn sie sieben Abgeordnete zusammenhaben. Eine solche Spaltung ist in Sachsen schlicht nicht vorgesehen.
Im internen Richtungsstreit haben schon fünf der ursprünglich 14 Abgeordneten die AfD-Fraktion verlassen. Sie nennen sich „Blaue Gruppe“, sind aber Einzelabgeordnete. Kämen weitere zwei dazu, könnten sie eine neue Fraktion bilden, so die landläufige Meinung. Denn mindestens sieben Abgeordnete sind dazu nötig, heißt es in der Geschäftsordnung des Landtages. Der Fraktionsstatus ist enorm wichtig, denn er bringt mehr Rechte, mehr Redezeit und mehr Geld. Doch was in anderen Bundesländern geht, ist in Sachsen so einfachnicht!
Generell gilt nämlich: „Mitglieder des Landtags, die derselben Partei angehören oder aufgrund von Wahlvorschlägen derselben Partei in den Landtag gewählt wurden, dürfen jeweils nur eine Fraktion bilden.“Sowohl die AfD-Abgeordneten als auch die Abtrünnigen sind aber auf AfDTicket gewählt worden!
Nach dem Wortlaut scheine es daher „eher ausgeschlossen“zu sein, dass Ex-AfDler eine eigene Fraktion bilden dürfen, so Landtagssprecher Ivo Klatte. Aber: Es sei unklar, ob dieser Passus überhaupt verfassungsgemäß sei! Im Fall der Fälle werde die Landtagsverwaltung diesen Absatz prüfen. Landtagspräsident Matthias Rößler (62, CDU) muss dann entscheiden, was er macht.
Übrigens: CDU, SPD, Linke und Grüne profitieren von der geschrumpften AfD. Sie bekommen mehr Sitze in Ausschüssen und Gremien - von der AfD ...