Schlecker kommt ohne Knast davon
Die Richter sind überzeugt: Anton Schlecker hat gewusst, wie schlecht es um sein Unternehmen stand, und absichtlich Geld vor den Gläubigern in Sicherheit gebracht. Ins Gefängnis schicken sie ihn trotzdem nicht - im Gegensatz zu seinen Kindern.
Dem früheren Drogeriemarkt-Unternehmer Anton Schlecker bleibt das Gefängnis erspart, seine beiden Kinder müssen jedoch nach dem Ende des Bankrott-Prozesses in Haft. Das Stuttgarter Landgericht verurteilte Sohn Lars Schlecker (46) zu zwei Jahren und neun Monaten, Tochter Meike (44) zu zwei Jahren und acht Monaten. Gegen den Firmengründer selbst verhängten die Richter wegen Bankrotts zwei Jahre Haft auf Bewährung sowie eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu je 150 Euro.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der heute 73-jährige Schlecker im Angesicht der Zahlungsunfähigkeit seines Unternehmens auf verschiedenen Wegen noch mehrere Millionen Euro beiseiteschaffte. Allerdings gingen sie von deutlich geringeren Summen aus als die Staatsanwaltschaft. Es drehte sich dabei um überhöhte Stundensätze, die Schlecker in Absprache mit seinen Kindern an deren Logistikfirma LDG gezahlt hatte, sowie um Geldgeschenke und um die Übernahme von Rechnungen für die Familie.
Schleckers Kinder wurden wegen Untreue, Insolvenzverschleppung, Bankrotts sowie Beihilfe zum Bankrott verurteilt. Sie hatten sich unter anderem Anfang 2012 - kurz vor der Insolvenz des Konzerns - als Gesellschafter der LDG noch Gewinne in Höhe von sieben Millionen Euro ausgezahlt. Dabei hatte die Firma damals längst Verluste gemacht.