Rechtsgeschäfte machen Sachsen reich
Justizkasse nahm 186,5 Millionen Euro ein
DRESDEN - Sachsens Justiz regelt im Freistaat nicht nur Recht und Ordnung. Sie ist auch eine „Cashcow“für den Landeshaushalt. Auch in diesem Jahr wird die Landesjustizkasse wieder einen dreistelligen Millionenbetrag eintreiben.
Ob Häuser- und Grundstücksverkäufe, Strafverfahren oder Testamentseröffnungen: Einnahmen aus Gerichtskosten sind ein fester Bestandteil des sächsischen Landeshaushalts. Im Jahr 2016 forderte die Landesjustizkasse mehr als 186,5 Millionen Euro ein. Dafür wurden fast 530 000 Zahlungsaufforderungen verschickt.
Binnen eines Jahres stieg die eingeforderte Summe damit um rund vier Millionen Euro. „Grundsätzlich fließen die Einnahmen der Staatskasse zu, vorbehaltlich angeordneter Rückzahlungen durch die Gerichte und Staatsanwaltschaften“, erklärt Behördensprecherin Gesine Tews.
Nicht alle Angeschriebenen kommen allerdings innerhalb der eng gesetzten Frist von 14 Tagen ihren Zahlungsverpflichtungen nach. So musste die Justizkasse im vergangenen Jahr bei 25 028 säumigen Zahlern etwas „nachhelfen“. Wer gar nicht oder nicht rechtzeitig das Geld überweist, muss mit dem Besuch eines Gerichtsvollziehers rechnen, so Tews. Dann könnten unter anderem Wertgegenstände oder Kontoguthaben gepfändet werden.
Die Landesjustizkasse ist eine Abteilung des Oberlandesgerichts. Über die Behörde werden sämtliche Gerichtskosten eingefordert. Zu Beginn des Jahres 2017 waren dort 115 Mitarbeiter beschäftigt.