An Sachsens Grenze darf der Wolf geschossen werden
DRESDEN/POTSDAM - Die erste deutsche Wolfsverordnung ist in Kraft. Von Brandenburg erlassen, hat sie auch für Sachsen Bedeutung. Kurios: Zwar darf das harte Regelwerk hier nicht komplett angewendet werden. Doch der Freistaat war beratend tätig!
Seit Montag gilt die Brandenburger Wolfsverordnung. Sie spricht u.a. von einem Wolfsbeauftragten, der schießen darf, von Lärm und Schlägen gegen renitente Wölfe und „Jedermannsrecht“zum Verscheuchen. Für Sachsen ist diese Verordnung wegen der gemeinsamen Landesgrenze und vor allem wegen der Lausitz als DAS deutsche Wolfsterritorium wichtig.
Die Verordnung soll laut Potsdamer Umweltministerium viel vereinfachen: So müssen die Naturschutzverbände und die Obere Naturschutzbehörde bei Problemwölfen nicht mehr einzeln beteiligt werden. In Sachsen wird das weiter der Fall sein, was bei Tieren wie Problemwolf Pumpak (MOPO berichtete) so lange dauern kann, bis das Tier verschwunden ist. In Brandenburg dürfen aggressive Wölfe nun ohne Vergrämung verfolgt und erschossen werden, etwa wenn sie Weidetiere gerissen haben. Doch in Sachsen bleiben die Hürden bis zur Tötung oder nur der Abwehr extrem hoch.
Allerdings: „In die Verordnung sind auch sächsische Erfahrungen eingeflossen“, sagt ein Sprecher des Brandenburger Ministeriums. Nämlich aus dem Wolfs-Managementplan von 2009, der seither wiederum von mehreren Bundesländern zum Vorbild genommen wurde, so ein Sprecher im Dresdner Ministerium stolz. Brandenburg im Umkehrschluss nacheifern aber wolle man nicht. Die sächsischen Regelungen reichten aus. TH