BGH hebt Freisprüche auf
KARLSRUHE - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Freisprüche im Fall der sogenannten Wuppertaler „Scharia-Polizei“aufgehoben. Die Richter in Karlsruhe verwiesen den Fall zur Neuverhandlung nach Wuppertal zurück.
Zur Begründung hieß es, das dortige Landgericht habe eine rechtsfehlerhafte Abwägung zu der Frage getroffen, ob das Tragen von Warnwesten zum Teil mit dem Aufdruck „Sharia Police“gegen das Uniformverbot verstößt. Im November 2016 waren alle sieben Angeklagten freigesprochen worden. Die Anklage ging in Berufung.
Die Männer hatten im September 2014 einen nächtlichen Rundgang in Wuppertal unternommen und dabei orange Warnwesten getragen. Die Sittenwächter sprachen junge Muslime an, um sie vom Besuch von Spielhallen und Gaststätten sowie vom Alkoholkonsum abzuhalten.