Chemnitzer Morgenpost

BGH hebt Freisprüch­e auf

-

KARLSRUHE - Der Bundesgeri­chtshof (BGH) hat die Freisprüch­e im Fall der sogenannte­n Wuppertale­r „Scharia-Polizei“aufgehoben. Die Richter in Karlsruhe verwiesen den Fall zur Neuverhand­lung nach Wuppertal zurück.

Zur Begründung hieß es, das dortige Landgerich­t habe eine rechtsfehl­erhafte Abwägung zu der Frage getroffen, ob das Tragen von Warnwesten zum Teil mit dem Aufdruck „Sharia Police“gegen das Uniformver­bot verstößt. Im November 2016 waren alle sieben Angeklagte­n freigespro­chen worden. Die Anklage ging in Berufung.

Die Männer hatten im September 2014 einen nächtliche­n Rundgang in Wuppertal unternomme­n und dabei orange Warnwesten getragen. Die Sittenwäch­ter sprachen junge Muslime an, um sie vom Besuch von Spielhalle­n und Gaststätte­n sowie vom Alkoholkon­sum abzuhalten.

 ??  ?? Der Fall der „Scharia-Polizei“muss neu aufgerollt werden. Laut BGH hat das Landgerich­t nicht geklärt, wie die Aktion auf die Zielgruppe - junge Muslime - gewirkt habe.
Der Fall der „Scharia-Polizei“muss neu aufgerollt werden. Laut BGH hat das Landgerich­t nicht geklärt, wie die Aktion auf die Zielgruppe - junge Muslime - gewirkt habe.

Newspapers in German

Newspapers from Germany