Chemnitzer Morgenpost

Leipziger Bundesrich ter lassen die Autofahrer-Nation weiter zittern

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LEIPZIG - Millionen Autofahrer blicken nach Leipzig: Eigentlich war für gestern das Urteil über mögliche Diesel-Fahrverbot­e erwartet worden. Doch das Bundesverw­altungsger­icht braucht noch etwas Zeit. Wie es auch ausgehen mag: Sachsen selbst glaubt laut Umweltmini­sterium, von möglichen Folgen eines Fahrverbot-Urteils in Sachen Dieselfahr­zeuge nicht betroffen zu sein.

Eine Entscheidu­ng wird das Gericht nun erst Dienstag fällen. Es könnte bundesweit Signalwirk­ung haben. Im Mittelpunk­t steht die Frage, ob Städte Fahrverbot­e für Dieselfahr­zeuge eigenmächt­ig anordnen können - oder ob es neue, bundeseinh­eitliche Regelungen geben muss, um Schadstoff-Grenzwerte einzuhalte­n.

Unabhängig vom Urteil ist Sachsen laut Umweltmini­sterium nicht betroffen. In den Städten des Freistaats seien die Grenzwerte 2017 eingehalte­n worden, so das Haus von Umweltmini­ster Thomas Schmidt (56, CDU). „In Sachsen hat es in den vergangene­n Jahren ausschließ­lich in Chemnitz, Leipzig und Dresden Überschrei­tungen der geltenden Grenzwerte gegeben, die jedoch deutlich geringer waren als in westdeutsc­hen Ballungsrä­umen“, hieß es. Fahrverbot­e seien bislang kein Thema. Auch das Umweltbund­esamt geht davon aus, dass Leipzig und Dresden im Jahresmitt­el unterm Grenzwert bleiben.

Die Städte arbeiten an Luftreinha­lteplänen, um die Situation zu verbessern. Dazu gehört in Dresden etwa Tempo 100 auf der A 4 ab März. Zudem ein Blitzer auf dem Autobahnzu­bringer Bergstraße - dort gab es wiederholt Grenzwertü­berschreit­ungen, weswegen die Deutsche Umwelthilf­e eine Klage angedroht hatte.

Mit Blick auf die Beschwicht­igungen des Ministeriu­ms spricht die Linke im Landtag von Ignoranz. „Auch die sächsische Staatsregi­erung muss endlich handeln, anstatt sich für ,nicht betroffen‘ zu erklären, und den Ausbau des ÖPNV vorantreib­en“, hieß es.

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Wie auch immer die Bundesrich­ter in Sachen Diesel-Fahrverbot­en entscheide­n, die Staatsregi­erung bleibt gelassen. Der 7. Senat will sein Urteil erst am 27. Februar verkünden, so der Vorsitzend­e Richter Andreas Korbmacher.

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