Das bedeutet das Diesel-Urteil
Vor diesem Urteil haben sich viele Diesel-Besitzer gefürchtet
LEIPZIG - Jetzt wird’s ernst für Diesel-Fahrer. Fahrverbote sind in deutschen Innenstädten prinzipiell zulässig - das entschied gestern das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig. Allerdings soll die Zwangsmaßnahme nur als „Ultima Ratio“Anwendung finden.
Eigentlich lasse das Bundesrecht zonen- und streckenbezogene Fahrverbote für Diesel nicht zu, doch das EU-Recht, das zur Einhaltung von Schadstoff-Grenzwerten in der Luft verpflichtet, wiege höher - so lässt sich der Leipziger Richterspruch zusammenfassen. Und weil punktuelle Fahrverbote zur Luftverbesserung beitragen, seien sie als letzte Möglichkeit - „Ultima Ratio“- grundsätzlich zulässig.
Das Urteil betrifft zunächst nur die Städte Düsseldorf und Stuttgart, die sich vor dem Bundesverwaltungsgericht vergeblich gegen erstinstanzlich erfolgreiche Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gewehrt hatten. Die Bundesrichter eröffneten den Kommunen nun die Möglichkeit, noch in diesem Jahr Fahrverbote gegen ältere Diesel-Modelle bis zur Abgasnorm Euro 4 zu verhängen. Fahrzeuge mit Euro-5-Norm dürfen wegen der Verhältnismäßigkeit erst ab September 2019 mit Fahrverboten belegt werden. Die Richter stellten jedoch auch klar, dass es Ausnahmeregelungen geben könne, etwa für Handwerker.
In Sachsen müssen Diesel-Halter bislang keine Fahrverbote fürchten. Nach Angaben des Umweltministeriums wurden im vergangenen Jahr in den hiesigen Großstädten die Grenzwerte eingehalten. Mischa Woitscheck, Chef des Sächsischen Städte- und Gemeindetages, meinte nach dem Urteil: „Aus unserer Sicht können ganz ohne Fahrverbote geeignete Maßnahmen zur Verringerung der Stickstoffdioxidbelastung ergriffen werden - dies reicht vom Flüssighalten des Verkehrs über die Stärkung des öffentlichen Personen-Nahverkehrs bis zur Nachrüstung der kommunalen Fahrzeugflotten.“