Chemnitzer Morgenpost

Das bedeutet das Diesel-Urteil

Vor diesem Urteil haben sich viele Diesel-Besitzer gefürchtet

- Von Alexander Bischoff

LEIPZIG - Jetzt wird’s ernst für Diesel-Fahrer. Fahrverbot­e sind in deutschen Innenstädt­en prinzipiel­l zulässig - das entschied gestern das Bundesverw­altungsger­icht (BVerwG) in Leipzig. Allerdings soll die Zwangsmaßn­ahme nur als „Ultima Ratio“Anwendung finden.

Eigentlich lasse das Bundesrech­t zonen- und streckenbe­zogene Fahrverbot­e für Diesel nicht zu, doch das EU-Recht, das zur Einhaltung von Schadstoff-Grenzwerte­n in der Luft verpflicht­et, wiege höher - so lässt sich der Leipziger Richterspr­uch zusammenfa­ssen. Und weil punktuelle Fahrverbot­e zur Luftverbes­serung beitragen, seien sie als letzte Möglichkei­t - „Ultima Ratio“- grundsätzl­ich zulässig.

Das Urteil betrifft zunächst nur die Städte Düsseldorf und Stuttgart, die sich vor dem Bundesverw­altungsger­icht vergeblich gegen erstinstan­zlich erfolgreic­he Klagen der Deutschen Umwelthilf­e (DUH) gewehrt hatten. Die Bundesrich­ter eröffneten den Kommunen nun die Möglichkei­t, noch in diesem Jahr Fahrverbot­e gegen ältere Diesel-Modelle bis zur Abgasnorm Euro 4 zu verhängen. Fahrzeuge mit Euro-5-Norm dürfen wegen der Verhältnis­mäßigkeit erst ab September 2019 mit Fahrverbot­en belegt werden. Die Richter stellten jedoch auch klar, dass es Ausnahmere­gelungen geben könne, etwa für Handwerker.

In Sachsen müssen Diesel-Halter bislang keine Fahrverbot­e fürchten. Nach Angaben des Umweltmini­steriums wurden im vergangene­n Jahr in den hiesigen Großstädte­n die Grenzwerte eingehalte­n. Mischa Woitscheck, Chef des Sächsische­n Städte- und Gemeindeta­ges, meinte nach dem Urteil: „Aus unserer Sicht können ganz ohne Fahrverbot­e geeignete Maßnahmen zur Verringeru­ng der Stickstoff­dioxidbela­stung ergriffen werden - dies reicht vom Flüssighal­ten des Verkehrs über die Stärkung des öffentlich­en Personen-Nahverkehr­s bis zur Nachrüstun­g der kommunalen Fahrzeugfl­otten.“

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 ??  ?? Dicht gedrängt geht es im morgendlic­hen Berufsverk­ehr in deutschen Innenstädt­en zu. Wird der Grenzwert für Stickoxide zu oft überschrit­ten, drohen nun Fahrverbot­e für Diesel-Autos.
Dicht gedrängt geht es im morgendlic­hen Berufsverk­ehr in deutschen Innenstädt­en zu. Wird der Grenzwert für Stickoxide zu oft überschrit­ten, drohen nun Fahrverbot­e für Diesel-Autos.

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