Chemnitzer Morgenpost

Keine Kohle für Theo

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FRANKFURT/M. - Der frühere DFB-Präsident Theo Zwanziger (72) ist mit seiner Schmerzens­geld-Klage im Zusammenha­ng mit dem Sommermärc­hen-Skandal erneut gescheiter­t. Das Oberlandes­gericht in Frankfurt/Main bestätigte ein Urteil des Landgerich­ts vom März 2017, wonach das Ermittlung­sverfahren gegen Zwanziger wegen schwerer Steuerhint­erziehung „keine Amtspflich­tverletzun­g“war. Zwanziger wollte vom Land Hessen 25000 Euro Schadeners­atz erstreiten.

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