Kreuzfahrt als Umzugskosten
Alinas Oma hatte Recht. „Mädchen“, hat sie immer gesagt, „nimm dir ’nen Handwerker. Die können zupacken und wissen, wo‘s im Leben langgeht.“Und tatsächlich, Alinas Neuer ist Tischler und so schön hat ihr noch nie jemand die Dielenböden abgezogen und poliert. Aber das Beste ist, egal wo ihr Liebs ter Hand anlegt, ihm scheint einfach alles zu gelingen... MÜNSTER Ein hochrangiger Berufssoldat bekommt eine Transatlantikkreuzfahrt mit seiner Familie als Umzugskosten erstattet. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) für NordrheinWestfalen gestern in München. Der Oberstleutnant, ein einstiger Militärattaché, hatte den Urlaub mit dem Umzug verbunden und war mit Frau und zwei kleinen Kindern auf der Queen Mary 2 nach Hause gefahren. Kosten: 3 500 Euro! Der Bund als Arbeitgeber hatte sich jedoch geweigert, für die Reise komplett aufzukommen. Er erstattete nur den Betrag, der angefallen wäre, wenn die Familie in der Economy Class zurückgeflogen wäre.
Der Soldat klagte und bekam Recht. „Durch die Schiffsreise hat der Kläger dem Steuerzahler noch Geld gespart“, sagte eine Gerichtssprecherin. Denn aus den gesetzlichen Regelungen für Umzüge von Bundeswehrsoldaten geht hervor, dass der Offizier Flüge in der teuren BusinessClass buchen durfte. Die Kosten für BusinessFlüge hätten 5 000 bis 6 000 Euro gekostet wesentlich mehr als die Kreuzfahrt.