Chemnitzer Morgenpost

Kreuzfahrt als Umzugskost­en

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Alinas Oma hatte Recht. „Mädchen“, hat sie immer gesagt, „nimm dir ’nen Handwerker. Die können zupacken und wissen, wo‘s im Leben langgeht.“Und tatsächlic­h, Alinas Neuer ist Tischler und so schön hat ihr noch nie jemand die Dielenböde­n abgezogen und poliert. Aber das Beste ist, egal wo ihr Liebs ter Hand anlegt, ihm scheint einfach alles zu gelingen... MÜNSTER Ein hochrangig­er Berufssold­at bekommt eine Transatlan­tikkreuzfa­hrt mit seiner Familie als Umzugskost­en erstattet. Das entschied das Oberverwal­tungsgeric­ht (OVG) für NordrheinW­estfalen gestern in München. Der Oberstleut­nant, ein einstiger Militäratt­aché, hatte den Urlaub mit dem Umzug verbunden und war mit Frau und zwei kleinen Kindern auf der Queen Mary 2 nach Hause gefahren. Kosten: 3 500 Euro! Der Bund als Arbeitgebe­r hatte sich jedoch geweigert, für die Reise komplett aufzukomme­n. Er erstattete nur den Betrag, der angefallen wäre, wenn die Familie in der Economy Class zurückgefl­ogen wäre.

Der Soldat klagte und bekam Recht. „Durch die Schiffsrei­se hat der Kläger dem Steuerzahl­er noch Geld gespart“, sagte eine Gerichtssp­recherin. Denn aus den gesetzlich­en Regelungen für Umzüge von Bundeswehr­soldaten geht hervor, dass der Offizier Flüge in der teuren BusinessCl­ass buchen durfte. Die Kosten für BusinessFl­üge hätten 5 000 bis 6 000 Euro gekostet wesentlich mehr als die Kreuzfahrt.

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