Heute Bargeld gewinnen!
Es passiert beim Einkaufen, auf der Straße, im Wartezimmer: Sybille Viereck (61) leidet an einer seltenen Krankheit („Synkope“), fällt ohne Vorwarnung in Ohnmacht. Seit Jahren kämpft die Dresdnerin gegen das Sozialamt für einen höheren Schwerbehindertengrad. Für ein gerichtlich angeordnetes Gutachten sollte die EU-Rentnerin aber plötzlich Sex-Auskünfte ihres Intimlebens offenbaren ...
„Haben Sie zur Zeit eine befriedigende sexuelle Beziehung? Welche Schwierigkeiten haben Sie beim Geschlechtsverkehr? Können Sie sich selbst befriedigen? Wenn ja - haben Sie dann Schuldgefühle?“Diese und weitere höchst intime Fragen zu Verhütung, Regelblutung und Sex-Aufklärung im Elternhaus sollte Viereck schriftlich beantworten, einen umfangreichen Fragebogen ausfüllen.
Den hatte die frühere Altenpflegerin von dem ärztlichen Gutachter erhalten, den das Sozialgericht ernannt hatte. „Was haben diese Fragen mit meiner Behinderung, Gehproblemen und meinem Antrag auf Hilfe zu tun? Ich bin sprachlos, das verletzt meine Menschenwürde“, sagt die schwerkranke Seniorin. „Erst war ich wütend, dann habe ich geweint. Für mich ist das versuchte verbale Vergewaltigung.“Der verantwortliche Gutachter dazu lapidar: „Der Fragebogen gehört zur Begutachtungsroutine und enthält Fragen, die bei jeder neurosenpsychologisch relevanten Fragestellung zu klären sind.“
Gerichtssprecher und Richter Hans von Egidy (49): „Das sind keine Fragen, die das Sozialgericht gestellt hat. Die bestimmt der Gutachter nach eigener fachlicher Einschätzung. Dass sich Frau Viereck in ihrer Würde verletzt fühlt, kann ich nachvollziehen.“Die Gerichtsleitung wolle den Vorgang jetzt prüfen.
Aktenkundig wurden die Sex-Fragen übrigens nicht: Die Seniorin ließ den Fragebogen-Abschnitt bei Abgabe unbeantwortet, beschwerte sich. Unabhängig davon beauftragte das Gericht letztlich einen anderen Gutachter. Der kam laut Sybille Viereck ganz ohne Sex-Fragen aus ... tyx