Chemnitzer Morgenpost

Studentenw­erk erfolgreic­h

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DRESDEN/BAUTZEN - Das Studentenw­erk Dresden muss der Stadt Görlitz für das Erheben einer Zweitwohnu­ngssteuer die Namen der Studierend­en nicht mitteilen. Das Oberverwal­tungsgeric­ht in Bautzen gab gestern der Berufung des Studentenw­erkes statt und änderte das erstinstan­zliche Urteil des Verwaltung­sgerichts ab. Die Übermittlu­ng der Daten der in Görlitz mit Hauptwohnu­ng gemeldeten Studierend­en verstoße gegen datenschut­zrechtlich­e Bestimmung­en, begründete das Gericht seine Entscheidu­ng.

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