Studentenwerk erfolgreich
DRESDEN/BAUTZEN - Das Studentenwerk Dresden muss der Stadt Görlitz für das Erheben einer Zweitwohnungssteuer die Namen der Studierenden nicht mitteilen. Das Oberverwaltungsgericht in Bautzen gab gestern der Berufung des Studentenwerkes statt und änderte das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts ab. Die Übermittlung der Daten der in Görlitz mit Hauptwohnung gemeldeten Studierenden verstoße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen, begründete das Gericht seine Entscheidung.