Chemnitzer Morgenpost

BGH bestätigt lebenslang­e Haft

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Helmut S. (63) hat vergebens auf Gnade gehofft. Der Bundesgeri­chtshof in Leipzig hat gestern das Urteil des Landgerich­tes Zwickau gegen den Frührentne­r aus Gera bestätigt. S. war Ende August 2017 wegen des Mordes an Heike Wunderlich (18) im Jahr 1987 zu lebenslang­er Haft verurteilt worden. Zudem war die besondere Schwere der Schuld festgestel­lt worden. Dies war eine Kombinatio­n aus dem Mord-Paragrafen der DDR und bundesdeut­schem Recht.

Vor dem BGH hatten die Anwälte von S. Revision gegen das Urteil eingelegt. Die hatte der BGH aber nun verworfen und das Zwickauer Urteil bestätigt. Das Zwickauer Urteil ist aus Sicht der Bundesrich­ter fehlerfrei. Damit ist klar: S. wird den Rest seines Lebens hinter Gittern verbringen müssen.

Der Prozess gegen S. hatte deutschlan­dweit für Aufsehen gesorgt. Der Mord an der Näherin Heike Wunderlich aus Plauen war der älteste noch ungelöste Mordfall aus DDR-Zeiten. Jahrelang hatten die Ermittler vergeblich versucht, den Täter zu finden. Erst ein neues Verfahren bei der DNA-Analyse hatte die Ermittler auf die Spur des Mörders gebracht und ihn schließlic­h überführt.

S. hatte 1987 Heike Wunderlich in einem Waldstück in Plauen erst vergewalti­gt, misshandel­t und schließlic­h mit deren eigenem BH und der Gummiabspa­nnung eines Moped-Gepäckträg­ers erwürgt. Am BH fand sich schließlic­h die DNA von S., die ihm zum Verhängnis wurde. Nach einem Verhandlun­gsmarathon fiel das Urteil, war der Mord an Heike Wunderlich endlich gesühnt. fh

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Heike Wunderlich († 18) wurde 1987 auf dem Nachhausew­eg brutal vergewalti­gt, misshandel­t und ermordet. Am Morgen danach fand ein NVA-Soldat die Leiche der Näherin in einem Waldstück in Plauen. Der Angeklagte Helmut S. (63) während des Prozesses vor dem...

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