BGH bestätigt lebenslange Haft
Helmut S. (63) hat vergebens auf Gnade gehofft. Der Bundesgerichtshof in Leipzig hat gestern das Urteil des Landgerichtes Zwickau gegen den Frührentner aus Gera bestätigt. S. war Ende August 2017 wegen des Mordes an Heike Wunderlich (18) im Jahr 1987 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Zudem war die besondere Schwere der Schuld festgestellt worden. Dies war eine Kombination aus dem Mord-Paragrafen der DDR und bundesdeutschem Recht.
Vor dem BGH hatten die Anwälte von S. Revision gegen das Urteil eingelegt. Die hatte der BGH aber nun verworfen und das Zwickauer Urteil bestätigt. Das Zwickauer Urteil ist aus Sicht der Bundesrichter fehlerfrei. Damit ist klar: S. wird den Rest seines Lebens hinter Gittern verbringen müssen.
Der Prozess gegen S. hatte deutschlandweit für Aufsehen gesorgt. Der Mord an der Näherin Heike Wunderlich aus Plauen war der älteste noch ungelöste Mordfall aus DDR-Zeiten. Jahrelang hatten die Ermittler vergeblich versucht, den Täter zu finden. Erst ein neues Verfahren bei der DNA-Analyse hatte die Ermittler auf die Spur des Mörders gebracht und ihn schließlich überführt.
S. hatte 1987 Heike Wunderlich in einem Waldstück in Plauen erst vergewaltigt, misshandelt und schließlich mit deren eigenem BH und der Gummiabspannung eines Moped-Gepäckträgers erwürgt. Am BH fand sich schließlich die DNA von S., die ihm zum Verhängnis wurde. Nach einem Verhandlungsmarathon fiel das Urteil, war der Mord an Heike Wunderlich endlich gesühnt. fh