Höchststrafe im NSU-Prozess
ehn Morde, zwei Sprengstoffanschläge und viele Raubüberfälle: Mehr als fünf Jahre hat das Oberlandesgericht (OLG) München über die Gräueltaten der rechtsextremen Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“verhandelt. Auch wenn viele Fragen offen bleiben: Beate Zschäpe (43) ist als vollwertiges NSU-Mitglied zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Das OLG sprach die Rechtsterroristin unter anderem des zehnfachen Mordes schuldig und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.
Fest steht schon jetzt: Das Urteil muss vom Bundesgerichtshof überprüft werden. Mehrere Verteidiger kündigten an, Revision einzulegen. Mit dem historischen Urteilsspruch in einem der spektakulärsten Fälle der Nachkriegsgeschichte folgte das Gericht dem Antrag der Bundesanwaltschaft. Es sprach sie wegen der dem NSU zur Last gelegten Taten schuldig. Allerdings ordnete es keine Sicherungsverwahrung im Anschluss an ihre Haftstrafe an.
Zschäpes Vertrauensanwalt Mathias Grasel hält das Urteil für juristisch nicht haltbar: Seine Mandatin sei „nachweislich an keinem Tatort gewesen und hat nie eine Waffe abgefeuert oder eine Bombe gezündet“. Der Mitangeklagte Ralf Wohlleben (43) wurde als NSU-Waffenbeschaffer zu zehn Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sprach ihn der Beihilfe zum Mord in neun Fällen schuldig.
Der NSU war 2011 aufgeflogen. Zschäpe hatte fast 14 Jahre lang mit ihren Freunden Uwe Mundlos (†38) und Uwe Böhnhardt (†34) - unter anderem in Chemnitz und Zwickau - im Untergrund gelebt. Generalbundesanwalt Peter Frank (50) will jedenfalls wegen ungeklärter Fragen rund um den NSU weiter ermitteln lassen: Das Urteil sei „kein Schlussstrich“.
Wie der Freistaat Sachsen den NSU-Skandal aufarbeitet, lesen Sie auf Seite 10/11.