Chemnitzer Morgenpost

Höchststra­fe im NSU-Prozess

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ehn Morde, zwei Sprengstof­fanschläge und viele Raubüberfä­lle: Mehr als fünf Jahre hat das Oberlandes­gericht (OLG) München über die Gräueltate­n der rechtsextr­emen Terrorgrup­pe „Nationalso­zialistisc­her Untergrund“verhandelt. Auch wenn viele Fragen offen bleiben: Beate Zschäpe (43) ist als vollwertig­es NSU-Mitglied zu lebenslang­er Haft verurteilt worden.

Das OLG sprach die Rechtsterr­oristin unter anderem des zehnfachen Mordes schuldig und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlas­sung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlo­ssen.

Fest steht schon jetzt: Das Urteil muss vom Bundesgeri­chtshof überprüft werden. Mehrere Verteidige­r kündigten an, Revision einzulegen. Mit dem historisch­en Urteilsspr­uch in einem der spektakulä­rsten Fälle der Nachkriegs­geschichte folgte das Gericht dem Antrag der Bundesanwa­ltschaft. Es sprach sie wegen der dem NSU zur Last gelegten Taten schuldig. Allerdings ordnete es keine Sicherungs­verwahrung im Anschluss an ihre Haftstrafe an.

Zschäpes Vertrauens­anwalt Mathias Grasel hält das Urteil für juristisch nicht haltbar: Seine Mandatin sei „nachweisli­ch an keinem Tatort gewesen und hat nie eine Waffe abgefeuert oder eine Bombe gezündet“. Der Mitangekla­gte Ralf Wohlleben (43) wurde als NSU-Waffenbesc­haffer zu zehn Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sprach ihn der Beihilfe zum Mord in neun Fällen schuldig.

Der NSU war 2011 aufgefloge­n. Zschäpe hatte fast 14 Jahre lang mit ihren Freunden Uwe Mundlos (†38) und Uwe Böhnhardt (†34) - unter anderem in Chemnitz und Zwickau - im Untergrund gelebt. Generalbun­desanwalt Peter Frank (50) will jedenfalls wegen ungeklärte­r Fragen rund um den NSU weiter ermitteln lassen: Das Urteil sei „kein Schlussstr­ich“.

Wie der Freistaat Sachsen den NSU-Skandal aufarbeite­t, lesen Sie auf Seite 10/11.

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Bei der Urteilsver­kündung zeigte NSU-Terroristi­n Beate Zschäpe (43) - neben ihrem Anwalt Mathias Grasel keine erkennbare Reaktion.

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