Insolvenzverwalter Siemon in der Kritik
CHEMNTIZ - Ist die Suspendierung von Präsident Andreas Georgi und Aufsichtsratschef Uwe Bauch rechtens? Diese Frage beschäftigt den Chemnitzer FC. Der Aufsichtsrat hat sich in einer öffentlichen Erklärung gegen die Ausbootung durch Insolvenzverwalter Klaus Siemon gestellt.
Weil Aufsichtsrats-Vize Gunther Kermer - laut MOPO-Infos votierte dieser zunächst für eine Stellungnahme - und das kooptierte Mitglied Nico Beltrame gegen dieses Vorgehen waren, reichten sie am späten Donnerstagabend ihren Rücktritt ein. Begründung: Beide wollen den öffentlichen Konfrontationskurs gegen Siemon nicht mittragen.
Stellt sich die Frage: Hat der Insolvenzverwalter mit der Entmachtung von Georgi und Bauch nicht sogar seine Kompetenzen überschritten? Laut Siemon sei die Suspendierung „mit den insolvenzrechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln“durchgeführt worden.
MOPO befragte den Chemnit- zer Fachanwalt für Insolvenzrecht Reinhard Klose. „Die Insolvenzordnung regelt kein Entscheidungsrecht des Insolvenzverwalters, gewählte Aufsichtsräte und Vorstände eines Vereins durch eine Suspendierung mit einem generellen Verbot der Amtsführung zu belegen“, verdeutlicht der Experte.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens würden die Vereinsorgane zwar das Recht verlieren, über das Vermögen des Vereins zu entscheiden, in allen sonstigen Angelegenheiten blieben sie aber entscheidungsbefugt. Klose: „Daraus folgt, dass der Insolvenzverwalter in allen nicht vermögensrelevanten Angelegenheiten nicht entscheiden darf und Aufsichtsräte sowie Vorstände nur durch die in der Satzung geregelten Verfahren und Gremien abberufen werden können.“
Laut CFC-Satzung kann der Vorstand nur durch den Aufsichtsrat und mit Zustimmung der Mitgliederversammlung abberufen werden. Über die Abberufung des Aufsichtsrats entscheidet einzig und allein die Mitgliederversammlung. Michael Thiele