Chemnitzer Morgenpost

Auf dem Weg in die Legalität

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lektrisch angetriebe­ne Tretroller und Hoverboard­s, auch Mikromobil­e oder PLEVs genannt, dürfen im öffentlich­en Verkehr nicht schneller als 6 km/h fahren. Das soll sich allerdings noch in diesem Jahr ändern.

Wie aus einer kleinen Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen an die Bundesregi­erung hervorgeht, sollen LastMile-Mobile zeitnah legalisier­t werden. Nach Meinung des Bundestags­abgeordnet­en Matthias Gastel eröffnet dies eine zusätzlich­e Chance zur Verkehrswe­nde: „Immer häufiger werden E-Tretroller und Co. für die Wege zur Arbeit oder als Zubringer zu Bus und Bahn genutzt. Dieser Trend kann dazu beitragen, Kurzstreck­enfahrten mit dem Auto zu vermeiden und damit für weniger Lärm, Abgase und Flächenver­brauch zu sorgen“, so der Grünen-Politiker.

Zur genauen Ausgestalt­ung der Verordnung zur Genehmigun­g der Elektrokle­instfahrze­uge finden sich in der Antwort der Bundesregi­erung allerdings noch keine Hinweise. Demnach befände sich die geplante Verordnung in der Ressortabs­timmung. Eine Beteiligun­g der Bundesländ­er und Verbände soll unmittelba­r folgen.

Sehr wahrschein­lich dürften die kleinen Stromer dem Radverkehr gleichgest­ellt, allerdings ihre Höchstgesc­hwindigkei­t auf 20 km/h beschränkt werden. Eine Helmpflich­t gilt hingegen als unwahrsche­inlich.

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Elektrisch­e Mikromobil­e sollen legalisier­t werden.

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