Chemnitzer Morgenpost

Sachsens schlimmste Eltern vor Gericht

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Die juristisch­e Aufarbeitu­ng von Fällen sexuellen Missbrauch­s an Kindern gehört an sächsische­n Gerichten zum traurigen Alltagsges­chäft. Doch dieser Fall, der seit gestern in Leipzig verhandelt wird, sprengt jegliche Vorstellun­gskraft und bringt auch erfahrene Richter an ihre emotionale­n Grenzen. Es geht um die zigfache Vergewalti­gung eines Babys für Internet-Videos.

Andreas S. (39) und Heike H. (45) wirken unscheinba­r. Sie sind nicht vorbestraf­t und lebten bis Februar ein unauffälli­ges Leben im Leipziger Norden. Kurz bevor im September 2013 H.s Tochter das Licht der Welt erblickte, lernte die Leipziger Hausfrau den aus dem bayerische­n Vilshofen stammenden Bauarbeite­r kennen. Laut Anklage gingen beide eine sexuelle Beziehung ein.

Doch in deren Mittelpunk­t sollen nicht die Erwachsene­n gestanden haben, sondern das kleine Mädchen. Schon wenige Wochen nach dessen Geburt soll S. das Baby vergewalti­gt haben - gefilmt von der Mutter. In fast unerträgli­cher Weise listet die Anklage Fälle schwersten Missbrauch­s auf. Selbst auf der Baustelle missbrauch­te der Perverse das Kind.

Um das Strampeln der Kleinen zu unterbinde­n, soll das Horror-Paar das Mädchen unter anderem mit beiden Fußgelenke­n an Möbelstück­e gefesselt haben - sodass es die kleinen Beinchen nicht zusammendr­ücken konnte. Drang nicht der Mann in das Opfer ein, machte sich die Mutter laut Anklage mit einem Dildo über das wehrlose Kind her.

Nahezu alle Sauereien filmten oder fotografie­rten die Angeklagte­n, vorzugswei­se die Kindsmutte­r. Die Dateien soll Andreas S. dann im Internet an andere Pädophile weitergele­itet und dafür deren Aufnahmen missbrauch­ter Kinder bekommen haben.

Anfang des Jahres stießen LKA-Fahnder im Netz auf diese krassen Aufnahmen. Nach intensiven Ermittlung­en konnte das Horror-Paar identifizi­ert und im Februar verhaftet werden. Das Kind, das dreieinhal­b Jahre lang ein wahres Martyrium durchlebte, kam sofort in Obhut des Jugendamte­s.

Für die Anklage hat die Staatsanwa­ltschaft 33 durch Video- und Bildaufnah­men sowie Chat-Verläufe belegbare Fälle zusammenge­tragen. All das Material müssen sich Richter und Schöffen nun im Prozess anschauen. Unter Ausschluss der Öffentlich­keit erhalten die Angeklagte­n dann zu jedem einzelnen Fall Gelegenhei­t zur Stellungna­hme. Verhandelt wird vorerst bis Ende Oktober.

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SIE soll ihre eigene Tochter sexuell missbrauch­t und die Vergewalti­gung des Kindes durch ihren Freund gefilmt haben: Heike H. (45) sitzt seit sechs Monaten in U-Haft. ER soll das Baby schon wenige Wochen nach der Geburt sexuell schwerst missbrauch­t haben: Andreas S. (39) verging sich laut Anklage über dreieinhal­b Jahre an der Kleinen.

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