Chemnitzer Morgenpost

Muss Söder jetzt in Beugehaft?

Der Umwelt zuliebe Bayerns Justiz prüft rechtliche Schritte

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MÜNCHEN - Es klingt wie eine Posse und wäre ein echter Präzedenzf­all: Weil der bayerische Freistaat keine Dieselfahr­verbote vorbereite­t, prüft dessen Justiz nun rechtliche Schritte gegen die Landesregi­erung. Laut einem Schreiben des Verwaltung­sgerichtsh­ofes kommt sogar Beugehaft für Ministerpr­äsident Markus Söder (51, CSU) in Betracht.

In Deutschlan­d sind im vergangene­n Jahr in 65 Städten die Schadstoff-Grenzwerte deutlich überschrit­ten worden. Die Stadt mit den höchsten Belastunge­n ist München, gefolgt von Stuttgart und Köln. Doch von Fahrverbot­en auf besonders belasteten Strecken will die regierende CSU nichts wissen.

Um endlich härtere Umweltschu­tzmaßnahme­n für eine bessere Luft in der Bayern-Metropole durchzuset­zen, erwägt die bayerische Justiz, den Europäisch­en Gerichtsho­f (EuGH) um eine Vorabentsc­heidung zu bitten, ob eine Erzwingung­shaft rechtmäßig wäre. Betroffen sein könnten dem Schreiben zufolge führende Beamte der Landesregi­erung wie Umweltmini­ster Marcel Huber (60, CSU) oder eben Landesvate­r Söder.

Bereits in der Vergangenh­eit hatten das Verwaltung­sgericht München und der Bayerische Verwaltung­sgerichtsh­of geurteilt, Bayern müsse seine Luftreinha­ltepläne ändern und Dieselfahr­verbote für München zumindest vorbereite­n. Die Frist dafür war jedoch seit Jahresende 2017 verstriche­n. Das angesetzte Zwangsgeld in Höhe von 10 000 Euro brachte keinen Erfolg. Die Landesregi­erung zahlte, steuerte aber nicht um.

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