Muss Söder jetzt in Beugehaft?
Der Umwelt zuliebe Bayerns Justiz prüft rechtliche Schritte
MÜNCHEN - Es klingt wie eine Posse und wäre ein echter Präzedenzfall: Weil der bayerische Freistaat keine Dieselfahrverbote vorbereitet, prüft dessen Justiz nun rechtliche Schritte gegen die Landesregierung. Laut einem Schreiben des Verwaltungsgerichtshofes kommt sogar Beugehaft für Ministerpräsident Markus Söder (51, CSU) in Betracht.
In Deutschland sind im vergangenen Jahr in 65 Städten die Schadstoff-Grenzwerte deutlich überschritten worden. Die Stadt mit den höchsten Belastungen ist München, gefolgt von Stuttgart und Köln. Doch von Fahrverboten auf besonders belasteten Strecken will die regierende CSU nichts wissen.
Um endlich härtere Umweltschutzmaßnahmen für eine bessere Luft in der Bayern-Metropole durchzusetzen, erwägt die bayerische Justiz, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung zu bitten, ob eine Erzwingungshaft rechtmäßig wäre. Betroffen sein könnten dem Schreiben zufolge führende Beamte der Landesregierung wie Umweltminister Marcel Huber (60, CSU) oder eben Landesvater Söder.
Bereits in der Vergangenheit hatten das Verwaltungsgericht München und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof geurteilt, Bayern müsse seine Luftreinhaltepläne ändern und Dieselfahrverbote für München zumindest vorbereiten. Die Frist dafür war jedoch seit Jahresende 2017 verstrichen. Das angesetzte Zwangsgeld in Höhe von 10 000 Euro brachte keinen Erfolg. Die Landesregierung zahlte, steuerte aber nicht um.