Wut und Schiri-Schelte Drama um „roten“Ronaldo
VALENCIA - Cristiano Ronaldo weinte wie ein kleines Kind. Rot? Für ihn? Nach nur 29 Minuten? Wegen Haareziehens? Die Glitzer-Welt des Superstars geriet plötzlich aus den Fugen. Unter Tränen und mit beiden Händen vor dem Gesicht schlich er vom Feld. Ronaldos Champions-League-Premiere für Juventus Turin - ein kleines Drama.
„Der König stürzt zu Boden und weint wie ein griechischer Held ohne Schwert und Schutzschild“, schrieb die Gazzetta dello Sport am Tag danach. Der 2:0 (1:0)-Erfolg der Alten Dame beim FC Valencia war da längst zur Randnotiz verkommen.
Ronaldo, dessen trauriger Abgang von den Valencia-Fans höhnisch begleitet wurde, wollte seine unheilvolle Rückkehr nach Spanien selbst nicht öffentlich kommentieren. Stattdessen ließ er seinen Hofstaat von der Leine. „Schande über den Fußball“, schrieb Ronaldos Schwester Katia Aveiro nach dem umstrittenen Platzverweis durch Felix Brych bei Instagram: „Sie wollen meinen Bruder zerstören, aber Gott schläft nie. Gerechtigkeit wird kommen.“
Und auch Ronaldos neuer Teamkollege, der deutsche Nationalspieler Emre Can, hatte eine klare Meinung zum verhängnisvollen Griff des fünfmaligen Weltfußballers an den Kopf seines Gegenspielers. „Das soll Rot sein? Wir sind doch keine Frauen. Wenn man wegen so etwas Rot bekommt, dann kann man wegen jeden Fouls Rot geben.“Die Stoßrichtung passte. Denn die Entscheidung von Brych, für den es der erste große internationale Einsatz seit der für ihn enttäuschenden WM war, und seinem Torrichter Marco Fritz war tatsächlich hart. Nach einem Zweikampf hatte Ronaldo die Hand abseits des Spielgeschehens für kurze Zeit auf dem Kopf von Innenverteidiger Jeison Murillo. Es wirkte aber mehr wie ein kurzes Ziepen als ein Ziehen.
Brych sagte, er dürfe sich nach Spielen in der Champions League nicht zu seinen Entscheidungen äußern. Aus UEFA-Kreisen heißt es, der Münchner habe beim Feldverweis wohl Regel Nummer 12 im Hinterkopf gehabt. „Ein Spieler, der ohne Kampf um den Ball einem Gegner oder einer anderen Person absichtlich mit der Hand oder dem Arm an den Kopf oder ins Gesicht schlägt, begeht eine Tätlichkeit“, steht da, mit der Einschränkung: „Es sei denn, die eingesetzte Kraft war vernachlässigbar.“