Lange Haftstrafen für Horror-Paar von Höxter
PADERBORN - Gemeinsam quälten und misshandelten sie über Jahre hinweg ihre Opfer. Zwei Frauen starben. Im Prozess um das „Horrorhaus von Höxter“sind die Angeklagten schuldig gesprochen worden. Doch die Strafen fielen unterschiedlich und anders als erwartet aus.
Nachdem klar war, dass das Gericht sie für dreizehn Jahre - und nicht wie von der Staatsanwaltschaft gefordert Lebenslang - ins Gefängnis schickt, fiel die Angeklagte Angelika W. (49) ihrem Anwalt um den Hals. Anders der Mitangeklagte Wilfried W. (48). Er verbarg sein Gesicht, stellte seinen Verteidigern immer wieder Fragen. „Er hat nichts verstanden“, sagte sein Anwalt. Er ist wegen Mordes durch Unterlassen und versuchten Mordes zu elf Jahren verurteilt worden, in einer Psychiatrie.
In 60 Verhandlungstagen hatten die Verteidiger darum gerungen, wer von beiden bei den Gewalttätigkeiten Triebfeder war. Als das Ex-Paar vor knapp zwei Jahren das erste Mal in den Gerichtssaal geführt wurde, gingen viele Beobachter davon aus, dass die kleine, gedrungene Frau auf der Anklagebank selbst ein Opfer sein müsse. Doch im Prozessverlauf drehte sich das Bild. Sie abgebrüht, hochintelligent und herrschsüchtig. Er schwachsinnig, mit einer moralischen Urteilsfähigkeit eines Grundschulkindes. Wilfried W.s Anwalt kündigte bereits Berufung an.