Heute Showdown vor Gericht
LEIPZIG/DRESDEN Der Streit um die historischen Skulpturen im Leipziger Zoo geht heute in eine neue Runde. Vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Dresden klagt der Sohn des bis 1935 amtierenden Tierpark-Direktors Johannes Gebbing (18741958) auf Herausgabe der Kunstwerke.
Es wird ein „Schau-Prozess“im positiven Sinne des Wortes. Denn zu den derzeit in Sachsen laufenden „Tagen der Justiz“wurde das Verfahren um die Zoo-Kunst vom OLG zum Publikums-Prozess erkoren. Heißt: OLG-Präsident Gilbert Häfner wird als Vorsitzender des 2. Zivilsenats nicht nur die Verhandlung führen, sondern dem Publikum auch ausführlich das Prozedere erklären und sogar Fragen beantworten.
Und darum geht’s: Johannes Gebbing jr. (88) behauptet, dass die unter anderem von Max Klinger und Walter Lenck erschaffenen Statuen Besitz seiner Familie seien, weil sie sein Vater damals privat angeschafft und dem Zoo 1928 bzw. 1932 nur als Leihgabe zur Verfügung gestellt habe. Die Stadt Leipzig als Beklagte bestreitet dies und behauptet ihrerseits, dass die Skulpturen städtisches Eigentum seien.
In erster Instanz hatte das Landgericht Gebbings Klage im Mai abgewiesen. Die vom Kläger vorgelegten Schriftstücke aus den 1930er-Jahren reichten den Leipziger Richtern als Eigentumsnachweis nicht aus. Zudem sah das Gericht den Rückgabeanspruch als verjährt an. Nun muss das OLG entscheiden. -bi.-