Chemnitzer Morgenpost

Heute Showdown vor Gericht

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LEIPZIG/DRESDEN Der Streit um die historisch­en Skulpturen im Leipziger Zoo geht heute in eine neue Runde. Vor dem Oberlandes­gericht (OLG) in Dresden klagt der Sohn des bis 1935 amtierende­n Tierpark-Direktors Johannes Gebbing (18741958) auf Herausgabe der Kunstwerke.

Es wird ein „Schau-Prozess“im positiven Sinne des Wortes. Denn zu den derzeit in Sachsen laufenden „Tagen der Justiz“wurde das Verfahren um die Zoo-Kunst vom OLG zum Publikums-Prozess erkoren. Heißt: OLG-Präsident Gilbert Häfner wird als Vorsitzend­er des 2. Zivilsenat­s nicht nur die Verhandlun­g führen, sondern dem Publikum auch ausführlic­h das Prozedere erklären und sogar Fragen beantworte­n.

Und darum geht’s: Johannes Gebbing jr. (88) behauptet, dass die unter anderem von Max Klinger und Walter Lenck erschaffen­en Statuen Besitz seiner Familie seien, weil sie sein Vater damals privat angeschaff­t und dem Zoo 1928 bzw. 1932 nur als Leihgabe zur Verfügung gestellt habe. Die Stadt Leipzig als Beklagte bestreitet dies und behauptet ihrerseits, dass die Skulpturen städtische­s Eigentum seien.

In erster Instanz hatte das Landgerich­t Gebbings Klage im Mai abgewiesen. Die vom Kläger vorgelegte­n Schriftstü­cke aus den 1930er-Jahren reichten den Leipziger Richtern als Eigentumsn­achweis nicht aus. Zudem sah das Gericht den Rückgabean­spruch als verjährt an. Nun muss das OLG entscheide­n. -bi.-

 ??  ?? Hoffen auf die zweite Instanz: Johannes Gebbing jr. (88, l.) und sein Anwalt Dr. Hannes Hartung (45) vor der Plastik „Jason mit den Stieren“, um die ebenfalls gestritten wird.
Hoffen auf die zweite Instanz: Johannes Gebbing jr. (88, l.) und sein Anwalt Dr. Hannes Hartung (45) vor der Plastik „Jason mit den Stieren“, um die ebenfalls gestritten wird.
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