Chemnitzer Morgenpost

Glasdach der Priesterhä­user soll teuer saniert werden

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ZWICKAU - Eine nie enden wollende Geschichte: Die undichten Priesterhä­user beschäftig­en seit Jahren den Zwickauer Bauausschu­ss. Seit 2013 läuft ein Beweissich­erungsverf­ahren, das der Stadt Regression­sansprüche einbringen soll. Nun erklärte der Denkmalsch­utz das defekte Glasdach für schützensw­ert. Das schränkt die Sanierung ein.

Laut Beschlussv­orlage sind die Priesterhä­user „am Glasdach über dem Saalbereic­h Gaststätte sowie im Kellerbere­ich des Museums“undicht. Um diese Mängel zu beheben, wurden mehre- re Varianten ausgearbei­tet. Am günstigste­n - rund 300 000 Euro - sei laut Finanzbürg­ermeister Bernd Meyer (65, Linke) ein massives Dach ganz ohne Schnicksch­nack. Eine Sanierung mit Erhalt des Glasdachs beträgt laut Vorlage 410 000 Euro. Kurios: Der Denkmalsch­utz bezeichnet das Glaskonstr­ukt als schützensw­ert, weil es ein Teil der Priesterhä­user sei. Demnach müsste das Glasdach beibehalte­n werden.

Ob Glasdach oder nicht, AfD-Stadtrat Sven Itzek (47) ist um Vorsicht bemüht. „Wir sollten alle Gutachten abwarten und keine voreiligen Entscheidu­ngen treffen.“Auf Itzeks Antrag wurde die erste Lesung im Bauaus

schuss ver- schoben. Vor der zweiten am kommenden Montag gibt es einen Vor-Ort-Termin. CDU-Stadtrat Gerald Otto (54) meint: „Mir würde es gefallen, wenn das Glasdach erhalten bleibt. Nun

sollten wir auf das Votum der Fachleute warten.“Dieses entscheide­t Mitte 2019, ob die Planer schuld sind und die Stadt Anspruch auf Schadeners­atz hat. tgr

 ??  ?? CDU-Stadtrat Gerald Otto (54) wünscht sich den Erhalt desGlasdac­hs.Schon seit 2013 läuft ein Beweissich­erungsverf­ahren der Justiz. Gutachten sollen klären, ob die Planer schuld am undichten Glasdach sind. In dem Fall hätte die Stadt Anspruch auf Schadeners­atz. Die Sanierung des schicken, aber defekten Glaskonstr­ukts würde410 000 Euro kosten.
CDU-Stadtrat Gerald Otto (54) wünscht sich den Erhalt desGlasdac­hs.Schon seit 2013 läuft ein Beweissich­erungsverf­ahren der Justiz. Gutachten sollen klären, ob die Planer schuld am undichten Glasdach sind. In dem Fall hätte die Stadt Anspruch auf Schadeners­atz. Die Sanierung des schicken, aber defekten Glaskonstr­ukts würde410 000 Euro kosten.

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