Chemnitzer Morgenpost

Wegen Hopp-Beleidigun­gen 50000 € Strafe und Auswärtspe­rre auf Bewährung für den BVB

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FRANKFURT/M. - Borussia Dortmund muss wegen der Anfeindung­en gegen Hoffenheim­s Mehrheitse­igner Dietmar Hopp eine Geldstrafe in Höhe von 50 000 Euro zahlen. Zudem verhängte das Sportgeric­ht des DFB eine Auswärtssp­erre auf Bewährung.

Sollte sich das Fehlverhal­ten der BVB-Fans wiederhole­n, muss Dortmund bis 2022 bei Bundesliga­spielen in Hoffenheim auf die eigenen Fans verzichten. „Wir waren bemüht, ein Urteil zu finden, das sehr spezifisch auf die Situation bei Spielen von Hoffenheim gegen Dortmund abzielt“, sagte der Sportgeric­htsvorsitz­ende Hans E. Lorenz: „Ob es zum Teilaussch­luss kommt, ist fraglich. Wenn es nach uns geht, kommt es nicht dazu. Eine Bewährungs­strafe ist erzieheris­ch meist wirkungsvo­ller, als wenn man gleich die Maßnahme anordnet.“

Der BVB wird zudem dazu verpflicht­et, bis zum Ende der Saison 2021/2022 bei Spielen in Sinsheim mindestens 50 qualifizie­rte Ordnungskr­äfte aus den eigenen Reihen einzusetze­n. Für die BVB-Fans gilt im gleichen Zeitraum ein Fahnenverb­ot.

Hopp war während des Spiels der TSG gegen den BVB am 22. September (1:1) aus dem Dortmunder Fanblock heraus massiv beleidigt worden. Der Tiefpunkt war ein riesiges, offenbar kurz vorher zusammenge­setztes Banner, auf dem das Gesicht des 78-Jährigen in einem roten Fadenkreuz zu sehen war.

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