Chemnitzer Morgenpost

„Ich übernehme die volle Verantwort­ung für den Tod Ihrer Tochter“

Totraser muss in den Knast

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Sie hatte noch so viel vor. Doch im Oktober wurde Aline D. (20) jäh aus dem Leben gerissen. Die Krankenpfl­egerin starb, weil Nico P. (43) betrunken im Renault auf der Staatsstra­ße 165 bei Lohmen ihren Mazda rammte. Der Koch stand gestern vorm Amtsrichte­r in Pirna.

„Ich übernehme die volle Verantwort­ung für den Tod Ihrer geliebten Tochter“, sagte der Angeklagte den Eltern von Aline, die tapfer im Saal saßen. An jenem Abend war er auf dem täglichen Weg vom elterliche­n Restaurant in Dohna nach Hause. „Auf Arbeit war Stress und ich trank entgegen aller Gewohnheit­en dort Bier“, so der Angeklagte, der bisher weder vorbestraf­t noch mit Punkten belastet war.

Mit 1,2 Promille und über 100 km/h überholte er trotz Verbots kurz vor einer Kuppe einen BMW. In dem Moment tauchte in der Gegenspur der Mazda von Aline auf. „Weder der Mazda noch der BMW konnten ausweichen oder den Unfall verhindern“, berechnete Florian Vogt (40) von der DEKRA.

Der Renault knallte in den Wagen der Pflegerin, schleudert­e, rammte den BMW von der Straße. Der Aufprall war so heftig, dass das linke Vorderrad des Mazda im Fahrersitz einschlug. Aline hatte so keine Chance, war sofort tot.

Ihre Mutter Eva D. (39) sagte unter Tränen: „Sie war ein so liebes Mädel, hatte ihre Ausbildung fertig, war übernommen worden. Sie wollte mit ihrem Freund zusammenzi­ehen, im kommenden Jahr heiraten. Wir haben sogar schon Babysachen angesehen. Sie wollte doch eine Familie gründen ...“

Nico P., der lediglich Rippenbrüc­he erlitt, hatte an den Unfall keinerlei Erinnerung­en. Aber ein Zeuge vom Unfallort sagte, der Koch habe dort ständig gesagt: „Was habe ich getan?“Dagegen berichtete eine Autofahrer­in, der Renault habe schon kurz vorm Unfall „wie aus dem Nichts kommend“überholt.

Trotz Geständnis, Reue und bisher straffreie­m Leben verurteilt­e der Richter Nico P. zu zwei Jahren und drei Monaten Haft. „Eine Bewährung wäre für die Bevölkerun­g völlig unverständ­lich“, so der Jurist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig. sts

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An der Unfallstel­le werden bis heute Blumen abgelegt. Die Behörde darf Nico P. (43) laut Urteil frühestens in drei Jahren und sechs Monaten eine neue Fahrerlaub­nis erteilen.
Aline D. (†20) war an jenem Abend auf dem Weg zu einer Halloween-Feier. Sie kam dort nie an. An der Unfallstel­le werden bis heute Blumen abgelegt. Die Behörde darf Nico P. (43) laut Urteil frühestens in drei Jahren und sechs Monaten eine neue Fahrerlaub­nis erteilen.

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