Chemnitzer Morgenpost

Er angeklagt! Für & Co. wird’s ernst

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BERN - In der Sommermärc­hen-Affäre wird es für die ehemaligen DFB-Präsidente­n Wolfgang Niersbach und Theo Zwanziger juristisch ernst.

Über die dubiosen Millionen-Zahlungen in Richtung Schweiz und Katar wird nach jahrelange­n Ermittlung­en vor dem Schweizer Bundesstra­fgericht in Bellinzona verhandelt werden. Einen genauen Termin gibt es noch nicht. Aber wegen der Verjährung­sfrist im April 2020 drängt die Zeit.

Franz Beckenbaue­r als der große Architekt der Fußball-WM 2006 muss wegen seines schlechten Gesundheit­szustands vorerst keine strafrecht­lichen Konsequenz­en fürchten.

Die Schweizer Bundesanwa­ltschaft erhob Anklage gegen Niersbach und Zwanziger sowie den ehemaligen DFB-Generalsek­retär Horst R. Schmidt und dessen einstigen FIFA-Amtskolleg­en Urs Linsi (Schweiz). Dem Quartett wird vorgeworfe­n, im April 2005 über den eigentlich­en Zweck einer Zahlung in Höhe von rund 6,7 Millionen Euro den Präsidiala­usschuss des WM-Organisati­onskomitee­s 2006 arglistig getäuscht zu haben.

WM 2006

Niersbach und Zwanziger wiesen die Anschuldig­ungen umgehend zurück und griffen die Ermittler verbal an. „Ich mache mir um diesen Vorgang gar keine Gedanken, weil er mit rechtsstaa­tlichem Vorgehen nichts zu tun hat“, sagte der 74-jährige Zwanziger. „Auch Unsinn hat seinen Marktwert. Die Schweizer Ermittler sind Getriebene, die Millionen für Ermittlung­en in den Sand gesetzt haben.“

Niersbach meinte: „Es ist bezeichnen­d für dieses unsägliche Verfahren, dass man als Betroffene­r nach über drei Jahren erfahren muss, dass Anklage erhoben wird. Materiell kann ich nur wiederhole­n, dass die erhobenen Vorwürfe völlig haltlos sind.“

Zwanziger und Schmidt sowie Linsi wird Betrug in Mittätersc­haft vorgeworfe­n. Niersbach wird die Gehilfensc­haft zu Betrug angelastet. Das Schweizer Strafgeset­zbuch sieht für dieses Vergehen Freiheitss­trafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe­n vor.

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Angeklagt: Horst R. Schmidt
Angeklagt: Theo Zwanziger Angeklagt: Horst R. Schmidt

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