Keine Gnade für falschen Pfarrer
DRESDEN - Keine Milde für den falschen Gottesmann. Betrüger Steffen T. (51) wollte seine Strafzeit verkürzen. Doch die Richterin am Landgericht ließ den Hochstapler bei der Berufungsverhandlung abblitzen.
Als angeblich angehender Priester trieb Steffen T. sein Unwesen. Er mietete sich in Pensionen ein, die Rechnungen ließ er an Kirchengemeinden senden. So firmierte er als priesterlicher Mitarbeiter der Pfarrei St. Maria in Biel in der Schweiz. Zusätzlich erbat er von gutgläubigen Mitmenschen immer wieder Geld, dessen Rückgabe er stets schuldig blieb.
Auch Knastaufenthalte (insgesamt über 20 Jahre) wegen derlei Betrügereien läuterten ihn nicht. So checkte er fünf Tage nach der letzten Entlassung wieder betrügerisch in einer Pension ein. Begründung bei Gericht: „Die mir zugewiesene Wohnung war leer und ungemütlich.“
Seine Taten erklärte er mit einer schweren Kindheit. Sein Vater hätte ein von ihm geliebtes Meerschweinchen ausgetauscht. Dieses Erlebnis sei für Steffen T. traumatisch gewesen. Doch die Gutachterin diagnostizierte keinerlei Persönlichkeitsstörung, die ihn vor Haft hätte bewahren können. Und auch die Richterin sah keinen Grund, das Urteil des Amtsgerichtes von weiteren zwei Jahren und acht Monaten Haft zu korrigieren. „Die Berufung wird verworfen“, so die Juristin. Heißt: Betrüger Steffen T. muss die volle Zeit absitzen. sts