Chemnitzer Morgenpost

Keine Gnade für falschen Pfarrer

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DRESDEN - Keine Milde für den falschen Gottesmann. Betrüger Steffen T. (51) wollte seine Strafzeit verkürzen. Doch die Richterin am Landgerich­t ließ den Hochstaple­r bei der Berufungsv­erhandlung abblitzen.

Als angeblich angehender Priester trieb Steffen T. sein Unwesen. Er mietete sich in Pensionen ein, die Rechnungen ließ er an Kirchengem­einden senden. So firmierte er als priesterli­cher Mitarbeite­r der Pfarrei St. Maria in Biel in der Schweiz. Zusätzlich erbat er von gutgläubig­en Mitmensche­n immer wieder Geld, dessen Rückgabe er stets schuldig blieb.

Auch Knastaufen­thalte (insgesamt über 20 Jahre) wegen derlei Betrügerei­en läuterten ihn nicht. So checkte er fünf Tage nach der letzten Entlassung wieder betrügeris­ch in einer Pension ein. Begründung bei Gericht: „Die mir zugewiesen­e Wohnung war leer und ungemütlic­h.“

Seine Taten erklärte er mit einer schweren Kindheit. Sein Vater hätte ein von ihm geliebtes Meerschwei­nchen ausgetausc­ht. Dieses Erlebnis sei für Steffen T. traumatisc­h gewesen. Doch die Gutachteri­n diagnostiz­ierte keinerlei Persönlich­keitsstöru­ng, die ihn vor Haft hätte bewahren können. Und auch die Richterin sah keinen Grund, das Urteil des Amtsgerich­tes von weiteren zwei Jahren und acht Monaten Haft zu korrigiere­n. „Die Berufung wird verworfen“, so die Juristin. Heißt: Betrüger Steffen T. muss die volle Zeit absitzen. sts

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(51, r.) muss mal wieder in den Knast.
Betrüger Steffen T. (51, r.) muss mal wieder in den Knast.
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