Mann sprengt sein Haus in die Luft
Eine Stunde nachdem die Freundin Schluss machte
BAUTZEN/NEUKIRCH - Die Explosion eines Wohnhauses in Neukirch im Februar 2018 war jetzt ein Fall fürs Amtsgericht Bautzen. Martin S. (30) hatte die Detonation herbeigeführt. Im Prozess wurde klar: Die Aufarbeitung des „großen Knalls“dürfte noch lange dauern.
„Ich erinnere mich, dass ich geduscht habe, dann das Handtuch weghing“, sagte Martin immer wieder. „Dann der Knall. Mehr weiß ich nicht. Aber ich wollte mich niemals umbringen.“
Genau davon aber ging der Staatsanwalt nach Spuren, Beweisen und Zeugenvernehmungen aus: „Die heiß geliebte Oma war ausgezogen, der Bruder samt Familie auch. Sie fühlten sich einsam in dem Haus, das mal Mittelpunkt der Familie war“, so der Jurist. Außerdem habe die Freundin per SMS Schluss gemacht - eine Stunde vor der Explosion. Martin habe vorsätzlich und in „suizidaler Absicht“Propangas ins Bad geleitet, sich mit einem Brotmesser am Unterarm verletzt. Durch einen Funken sei alles explodiert. Verteidiger Marcel Hempel dagegen: „Die Explosion war fahrlässig. Er wollte nicht das Haus sprengen, sondern sich mit dem Gas betäuben.“Der Mandant habe sich in der Wanne töten wollen, am Arm geritzt und noch den Elektrorasierer ins Wasser werfen wollen, was den Funken verursachte.
Martin S. wurde schwer verletzt neben der Wanne gefunden. Monatelang lag er in einer Spezialklinik, ist noch krankgeschrieben. Am Haus entstand ein Schaden von 180 000 Euro. Inzwischen zahlte die Versicherung, wurde das Haus wieder aufgebaut und verkauft.
Richter Dirk Hertle verurteilte Martin S. wegen Fahrlässigkeit zu einem Jahr Haft. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Verkäufer muss 2 400 Euro ans DRK Bautzen zahlen. Hertle zum Angeklagten: „Ist Ihnen aufgefallen, dass alle hier von Suizid sprechen, nur Sie nicht? Sie brauchen dringend professionelle Hilfe, um das alles aufzuarbeiten. Die Chance dazu hier im Prozess haben Sie verpasst.“