Chemnitzer Morgenpost

Team Wallraff steht vor Gericht

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Von Steffi Suhr DRESDEN - Das „Team Wallraff“geht dahin, wo es wehtut. So recherchie­rten die Undercover-Journalist­en auch in Psychiatri­en, um Missstände im Pflegesyst­em aufzuzeige­n. Doch jetzt soll die Verbreitun­g der RTL-Sendung, die im März ausgestrah­lt wurde (2,7 Mio. Zuschauer), verhindert werden. Derzeit befassen sich Sachsens oberste Richter am Dresdner Oberlandes­gericht (OLG) damit.

Die Produktion­sfirma, mit der Wallraff arbeitet, hat ihren Sitz in Leipzig, weshalb Sachsens Justiz zuständig ist. Reporter Torsten M. arbeitete wochenlang als Praktikant in einer geschlosse­nen Abteilung in Berlin und filmte. Patienten und Mitarbeite­r wurden im Beitrag stark verpixelt, unkenntlic­h gemacht. Dennoch: Zwei Mitarbeite­rinnen fühlen sich ihren Persönlich­keitsrecht­en

in verletzt, wären.

Das Landgerich­t Leipzig gab der Klage der Damen statt, untersagte eine Weiterverb­reitung. Doch der 4. Senat am OLG in Dresden, wo der Fall nun liegt, sieht es etwas anders: „Für die Presse muss es möglich sein, zu dokumentie­ren und zu filmen. Die Ansprüche an die Erkennbark­eit sollten nicht so hochgeschr­aubt werden, dass man daran nur scheitern kann“, erklärte OLG-Richter Markus Schlüter (51).

Allerdings gab das RTLTeam zu: Durch die Bearbeitun­g des Filmmateri­als wurde eine Pflegerin „versehentl­ich“in eine Situation montiert, bei der sie gar nicht anwesend war. Ein Fehler, der technisch behoben werden könnte.

Anders bei der zweiten Mitarbeite­rin, die einem Patienten ein Medikament ins Essen mischte. Neben der angebliche­n Erkennbark­eit pochte der Anwalt auf die Feststellu­ng der „unvollstän­digen Berichters­tattung“. Dem Patienten

weil

sie erkennbar sei das Medikament mit Einwilligu­ng der betreuende­n Mutter verabreich­t worden. Der Richter: „Unabhängig davon, dass dann immer noch die Zustimmung des Betreuungs­gerichtes dafür fehlt, sagt die Pflegerin im Beitrag: ‚Das dürfen wir eigentlich gar nicht, aber ...‘.“Urteil folgt.

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 ??  ?? Günter Wallraff (76) ist seit Jahrzehnte­n erfolgreic­her Undercover-Journalist. Seine Recherche-Methode wird in nordischen Ländern als „wallraffen“bezeichnet.
Günter Wallraff (76) ist seit Jahrzehnte­n erfolgreic­her Undercover-Journalist. Seine Recherche-Methode wird in nordischen Ländern als „wallraffen“bezeichnet.
 ??  ?? Der 4. Zivilsenat vom OLG hat den Fall „Team Wallraff“auf dem Tisch: Richter Markus Schlüter (51).
Der 4. Zivilsenat vom OLG hat den Fall „Team Wallraff“auf dem Tisch: Richter Markus Schlüter (51).
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