Team Wallraff steht vor Gericht
Von Steffi Suhr DRESDEN - Das „Team Wallraff“geht dahin, wo es wehtut. So recherchierten die Undercover-Journalisten auch in Psychiatrien, um Missstände im Pflegesystem aufzuzeigen. Doch jetzt soll die Verbreitung der RTL-Sendung, die im März ausgestrahlt wurde (2,7 Mio. Zuschauer), verhindert werden. Derzeit befassen sich Sachsens oberste Richter am Dresdner Oberlandesgericht (OLG) damit.
Die Produktionsfirma, mit der Wallraff arbeitet, hat ihren Sitz in Leipzig, weshalb Sachsens Justiz zuständig ist. Reporter Torsten M. arbeitete wochenlang als Praktikant in einer geschlossenen Abteilung in Berlin und filmte. Patienten und Mitarbeiter wurden im Beitrag stark verpixelt, unkenntlich gemacht. Dennoch: Zwei Mitarbeiterinnen fühlen sich ihren Persönlichkeitsrechten
in verletzt, wären.
Das Landgericht Leipzig gab der Klage der Damen statt, untersagte eine Weiterverbreitung. Doch der 4. Senat am OLG in Dresden, wo der Fall nun liegt, sieht es etwas anders: „Für die Presse muss es möglich sein, zu dokumentieren und zu filmen. Die Ansprüche an die Erkennbarkeit sollten nicht so hochgeschraubt werden, dass man daran nur scheitern kann“, erklärte OLG-Richter Markus Schlüter (51).
Allerdings gab das RTLTeam zu: Durch die Bearbeitung des Filmmaterials wurde eine Pflegerin „versehentlich“in eine Situation montiert, bei der sie gar nicht anwesend war. Ein Fehler, der technisch behoben werden könnte.
Anders bei der zweiten Mitarbeiterin, die einem Patienten ein Medikament ins Essen mischte. Neben der angeblichen Erkennbarkeit pochte der Anwalt auf die Feststellung der „unvollständigen Berichterstattung“. Dem Patienten
weil
sie erkennbar sei das Medikament mit Einwilligung der betreuenden Mutter verabreicht worden. Der Richter: „Unabhängig davon, dass dann immer noch die Zustimmung des Betreuungsgerichtes dafür fehlt, sagt die Pflegerin im Beitrag: ‚Das dürfen wir eigentlich gar nicht, aber ...‘.“Urteil folgt.