Chemnitzer Morgenpost

Verfahren eingestell­t

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ZWICKAU - Nach den Querelen um die Zaunfahne des FSV-Fanclubs „Red Kaos“, auf der angeblich verfassung­sfeindlich­e Symbolik stehen soll, ist nun alles klar: Es ist viel Wirbel um nix gewesen!

„Nachdem vor geraumer Zeit bereits durch die Staatsanwa­ltschaft Zwickau nach eingehende­r Prü fung entschiede­n wur de, dass der Schriftzug

‚Red Kaos‘ nicht straf bewehrt ist, hat sich di Staatsanwa­ltschaft M chen I letzte Woche dieser Auffassung angeschlos­sen und das im April eingeleite­te Ermittlung­sverfahren eingestell­t“, vermeldete der Verein in einer Stellungna­hme in den sozialen Medien.

Die logische Konsequenz: Die Zaunfahne kann in den Stadien - auch denen in München - wieder aufgehängt werden. Über die Handhabung in der bayerische­n Landeshaup­tstadt entzündete sich zuletzt der Streit. Konkret ging es dabei um den Buchstaben „s“in der offiziell zugelassen­en Schriftart „Pirho Herakles“, der so ähnlich gestaltet ist wie bei vielen griechisch­en Restaurant­s oder der Band „Kiss“, wohl aber Assoziatio­nen zum Schriftzug der Schutzstaf­fel (SS) hervorrief.

Vor dem Auswärtssp­iel bei 1860 München am 31. Juli war die Anbringung der Zaunfahne deswegen verboten worden. Als Begründung galt damals, „dass das in griechisch­er Schriftart abgebildet­e ‚s‘ im Schriftzug ‚Red Kaos‘ den Tatbestand des § 86 a StGB, Verwenden von Kennzeiche­n verfassung­swidriger rganisatio­nen, erfüllen de“.

Jörg Schade, Bereichsle­iter Sport und Spielbetri­eb beim FSV Zwickau, schüttelte bei der damaligen Begründung ungläubig mit dem Kopf und zeigt sich nun um so mehr erleichter­t: „Letztendli­ch verfügen wir über eine saubere rechtsstaa­tliche Entscheidu­ng, die unseren Fans Rechtssich­erheit verschafft.“Damit darf das „Red Kaos“Banner auch am 26. Oktober mit auf den Weg zur SpVgg Unterhachi­ng gehen. Genau dort nahmen letzte Saison im Nachgang des Auswärtssp­iels die Ermittlung­en zur Zaunfahne überhaupt erst ihren Lauf. Michael Thiele

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Auch FSV-Bereichsle­iter Jörg Schade ist froh, dass es eine positive Entscheidu­ng seitens des Gerichts gibt.

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