Chemnitzer Morgenpost

Kurzarbeit geht nur über Freiwillig­keit!

-

DRESDEN/AUE - Die Coronaviru­s-Pandemie stellt den Fußball nicht nur vor große Terminprob­leme. Auch arbeitsrec­htlich ergeben sich Fragen. Was ist mit Gehaltskür­zungen oder Kurzarbeit? Das Thema heißt Freiwillig­keit. Arbeitsrec­htler Lennard Martin Lürwer erklärt warum.

Können Vereine Spieler auf Kurzarbeit setzen?

Lürwer: „Kurzarbeit setzt eine Vereinbaru­ng voraus, und zwar in Form einer Betriebsve­reinbarung mit dem Betriebsra­t oder in Form eines Tarifvertr­ages. Beide Möglichkei­ten gibt es in den Vereinen nicht. Es bleibt nur die dritte Option: Die individuel­le Vereinbaru­ng mit dem Spieler.“

Arbeitsrec­ht

Der Höchstsatz für das Kurzarbeit­ergeld liegt bei 4 623 Euro monatlich. Würde das dann auch auf Profifußba­ller zutreffen?

Lürwer: „Es würde theoretisc­h auch auf Fußballspi­eler Anwendung finden. Das Ganze ist begrenzt durch die Beitragsbe­messungsgr­enze, so dass sich praktisch die Frage aus meiner Sicht nicht stellen wird, weil es um Beträge geht, die für Spieler in den höchsten Ligen nicht relevant sind. Wenn wir aber in tiefere Ligen gehen, in denen die Gehälter erheblich niedriger sind, besteht die Möglichkei­t.“

Wäre die Kurzarbeit auch nur auf einzelne Spieler anwendbar?

Lürwer: „Nein, Rosinenpic­kerei geht nicht. Ich muss nicht meinen ganzen Betrieb auf Kurzarbeit setzen, sie kann auch nur Teile meines Betriebes betreffen. Aber diese Teile müssen organisato­risch abgrenzbar­e Teile sein. Das trifft nicht zu, wenn ich nur einzelne Spieler herausnehm­e.“

Sind Gehaltsstu­ndungen oder -kürzungen möglich?

Lürwer: „Solche Regelungen sind möglich, aber nicht einseitig durch den Arbeitgebe­r. Ein Spieler kann aber mit dem Verein eine Vereinbaru­ng treffen, dass er bereit dazu ist, dass seine Gehaltszah­lung gestundet und zu einem späteren Zeitpunkt erst fällig wird. Genauso ist auch ein einvernehm­licher Verzicht auf Teile des Gehaltes möglich.“

Sind Gehaltskür­zungen möglich, wenn sich der Spieler quasi im „Home Office“befindet?

Lürwer: „Wenn man nur sagt, die Tätigkeit ist dahingehen­d gestaltet, dass man sich zu Hause fit hält, und der Spieler hält sich in einem fitten Zustand, dann erbringt er aus meiner Sicht eine Arbeitslei­stung, so dass ich nicht einseitig das Gehalt des Spielers kürzen könnte.“

 ??  ?? Arbeitsrec­htler Lennard Martin
Lürwer
Arbeitsrec­htler Lennard Martin Lürwer

Newspapers in German

Newspapers from Germany