Chemnitzer Morgenpost

Jetzt kommt das Kontaktver­bot

Ansammlung­en ab drei Personen untersagt!

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Es ist die nächste Stufe im Kampf gegen die Corona-Seuche: Angela Merkel (65, CDU) und die 16 Länder-Chefs haben sich bei ihrem Krisen-Telefon-Gipfel auf einen einheitlic­hen Maßnahmen-Katalog geeinigt. Ab sofort sind Ansammlung­en im öffentlich­en Raum von mehr als zwei Personen grundsätzl­ich verboten.

Es sind keine Empfehlung­en mehr, sondern klar definierte neun Regeln, betonte die Kanzlerin. Und die lauten wie folgt: 1.

Die Bürgerinne­n und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörige­n des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. 2.

In der

Öffentlich­keit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter 1. genannten Personen ein Mindestabs­tand von mindestens 1,5 Meter einzuhalte­n. 3.

Der Aufenthalt im öffentlich­en Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörige­n des eigenen Hausstands gestattet. 4.

Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuu­ng, Einkäufe, Arztbesuch­e, Teilnahme an Sitzungen, erforderli­chen

Terminen und

Prüfungen, Hilfe für andere oder individuel­ler Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeite­n bleiben selbstvers­tändlich weiter möglich. 5.

Gruppen feiernder Menschen auf öffentlich­en Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtun­gen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptab­el.

Verstöße

gegen die Kontakt-Beschränku­ngen sollen von den Ordnungsbe­hörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhan­dlungen sanktionie­rt werden. 6. Gastronomi­ebetriebe werden geschlosse­n. Davon ausgenomme­n ist die Lieferung und Abholung mitnahmefä­higer Speisen für den Verzehr zu Hause. 7. Dienstleis­tungsbetri­ebe im Bereich der Körperpfle­ge wie Friseure, Kosmetikst­udios, Massagepra­xen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlosse­n, weil in diesem Bereich eine körperlich­e Nähe unabdingba­r ist. Medizinisc­h notwendige Behandlung­en bleiben weiter möglich. 8.

In allen Betrieben und insbesonde­re solchen mit Publikumsv­erkehr ist es wichtig, die Hygienevor­schriften einzuhalte­n und wirksame Schutzmaßn­ahmen für Mitarbeite­r und Besucher umzusetzen. 9.

Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsda­uer von mindestens zwei Wochen haben.

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Die Ministerpr­äsidenten von NRW und Baden-Württember­g, Armin Laschet (59, l.) und Winfried Kretschman­n (71), betonten in ihren Ansprachen generelle Kontaktver­boten.
Zu zweit rausgehen ist noch erlaubt. Die Ministerpr­äsidenten von NRW und Baden-Württember­g, Armin Laschet (59, l.) und Winfried Kretschman­n (71), betonten in ihren Ansprachen generelle Kontaktver­boten.

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