Merkel will Deutschland ganz sanft hochfahren
BERLIN - Wegen der Corona-Pandemie gelten seit etwa einem Monat strikte Regeln: Abstand halten, nicht im großen Kreis treffen, die Schulen und viele Geschäfte sind zu. Jetzt könnte das öffentliche Leben wieder anlaufen in vorsichtigen Mini-Schritten.
Erste Geschäfte sollen nach dem Willen des Bundes wieder öffnen, die Kontaktbeschränkungen im Kampf gegen die Corona-Pandemie aber verlängert werden - bis mindestens zum 3. Mai. Diesen Vorschlag machte der Bund den Bundesländern (Regeln in Sachsen: siehe S. 4/5).
Kanzlerin Angela Merkel (65, CDU) beriet sich mit den Ministerpräsidenten über das weitere Vorgehen im Kampf gegen das Coronavirus. Merkel rief die Bürger erneut dazu auf, sich weiterhin an die Beschränkungen zu halten. Man habe zwar etwas erreicht, was nicht von vornherein absehbar gewesen sei, die Krankenhäuser, die Ärzte und die Pflegekräfte seien nicht überlastet worden, sagte Merkel nach der Schaltkonferenz mit den Länder-Chefs. Aber das sei nur „ein zerbrechlicher Zwischenerfolg“. Es gebe noch nicht viel Spielraum für Änderungen oder ein Vorpreschen. Man müsse „äußerste Vorsicht“walten lassen.
Die Beschlussvorlage für die Länder-Chefs sieht vor, dass Geschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern womöglich schon am kommenden Montag wieder geöffnet werden könnten. Unabhängig von der Verkaufsfläche könnten Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen wieder öffnen.
Unter Auflagen sollten auch Kultureinrichtungen wie Bibliotheken und Archive sowie Zoos und botanische Gärten wieder zugänglich sein. Friseure könnten sich darauf vorbereiten, unter bestimmten Auflagen sowie „unter Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung den Betrieb am 4. Mai wieder aufzunehmen“.
Restaurants, Bars und Kneipen dagegen sollen wie bisher grundsätzlich geschlossen bleiben.
Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen sowie andere religiöse Feierlichkeiten sollen untersagt bleiben. Hotels sollten auch weiterhin „nur für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke“zur Verfügung stehen.
Der Schulbetrieb soll am
4. Mai beginnend mit den Abschlussklassen - den Klassen, die im kommenden Jahr Prüfungen ablegen - und den obersten Grundschulklassen schrittweise wieder aufgenommen werden.
Großveranstaltungen sollen wegen der Corona-Pandemie bis zum
31. August grundsätzlich untersagt werden.
Das Tragen von Alltagsmasken im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel wird „dringend“empfohlen. Eine generelle bundesweite Maskenpflicht soll es aber nicht geben.