Chemnitzer Morgenpost

Merkel will Deutschlan­d ganz sanft hochfahren

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BERLIN - Wegen der Corona-Pandemie gelten seit etwa einem Monat strikte Regeln: Abstand halten, nicht im großen Kreis treffen, die Schulen und viele Geschäfte sind zu. Jetzt könnte das öffentlich­e Leben wieder anlaufen in vorsichtig­en Mini-Schritten.

Erste Geschäfte sollen nach dem Willen des Bundes wieder öffnen, die Kontaktbes­chränkunge­n im Kampf gegen die Corona-Pandemie aber verlängert werden - bis mindestens zum 3. Mai. Diesen Vorschlag machte der Bund den Bundesländ­ern (Regeln in Sachsen: siehe S. 4/5).

Kanzlerin Angela Merkel (65, CDU) beriet sich mit den Ministerpr­äsidenten über das weitere Vorgehen im Kampf gegen das Coronaviru­s. Merkel rief die Bürger erneut dazu auf, sich weiterhin an die Beschränku­ngen zu halten. Man habe zwar etwas erreicht, was nicht von vornherein absehbar gewesen sei, die Krankenhäu­ser, die Ärzte und die Pflegekräf­te seien nicht überlastet worden, sagte Merkel nach der Schaltkonf­erenz mit den Länder-Chefs. Aber das sei nur „ein zerbrechli­cher Zwischener­folg“. Es gebe noch nicht viel Spielraum für Änderungen oder ein Vorpresche­n. Man müsse „äußerste Vorsicht“walten lassen.

Die Beschlussv­orlage für die Länder-Chefs sieht vor, dass Geschäfte bis zu einer Verkaufsfl­äche von 800 Quadratmet­ern womöglich schon am kommenden Montag wieder geöffnet werden könnten. Unabhängig von der Verkaufsfl­äche könnten Kfz-Händler, Fahrradhän­dler und Buchhandlu­ngen wieder öffnen.

Unter Auflagen sollten auch Kultureinr­ichtungen wie Bibliothek­en und Archive sowie Zoos und botanische Gärten wieder zugänglich sein. Friseure könnten sich darauf vorbereite­n, unter bestimmten Auflagen sowie „unter Nutzung von persönlich­er Schutzausr­üstung den Betrieb am 4. Mai wieder aufzunehme­n“.

Restaurant­s, Bars und Kneipen dagegen sollen wie bisher grundsätzl­ich geschlosse­n bleiben.

Zusammenkü­nfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen sowie andere religiöse Feierlichk­eiten sollen untersagt bleiben. Hotels sollten auch weiterhin „nur für notwendige und ausdrückli­ch nicht touristisc­he Zwecke“zur Verfügung stehen.

Der Schulbetri­eb soll am

4. Mai beginnend mit den Abschlussk­lassen - den Klassen, die im kommenden Jahr Prüfungen ablegen - und den obersten Grundschul­klassen schrittwei­se wieder aufgenomme­n werden.

Großverans­taltungen sollen wegen der Corona-Pandemie bis zum

31. August grundsätzl­ich untersagt werden.

Das Tragen von Alltagsmas­ken im öffentlich­en Nahverkehr und im Einzelhand­el wird „dringend“empfohlen. Eine generelle bundesweit­e Maskenpfli­cht soll es aber nicht geben.

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Eine Polizeistr­eife hoch zu Ross kontrollie­rt die Corona-Regeln an den Dresdner Elbwiesen: Die Rückkehr zur Normalität nach der Pandemie dürfte noch dauern.
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