Corona-Bußgeld: Was wie viel Strafe kostet
Ab heute kassiert Ministerin Köpping die Sachsen ab
Ab heute tritt in Sachsen die nächste Corona-Verordnung in Kraft - mit ihr ein neuer Bußgeldkatalog. Und der hat es in sich. Vor allem bei wiederholten Verstößen gegen das von Sozialministerin Petra Köpping (61, SPD) erlassene Regelwerk kann es teuer werden.
Das Prinzip ist einfach: Im Grunde gibt es jetzt zwei Bußgeld-Größen - 150 und 500 Euro. 150 werden fällig, wenn man gegen die Kontaktbeschränkungen verstößt. Auch die Nichteinhaltung des auf anderthalb Meter vorgeschriebenen Mindestabstandes, der Verstoß gegen das Besuchsverbot in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie die Teilnahme an einer Versammlung werden mit diesem Bußgeld geahndet.
Aber Vorsicht: Aus den 150 können schnell 300 oder 600 Euro werden! Denn der Regelsatz gilt nur beim „erstmaligen Verstoß“. Bei jedem weiteren verdoppelt sich das Bußgeld. Beispiel: Dreimal mit der Nachbarin beim öffentlichen Knutschen ohne Mindestabstand erwischt macht 600 Euro. Und zwar für jeden!
Mit dem hohen Regelsatz von 500 Euro will Ministerin Köpping vor allem Geschäftsleute und Organisatoren von Demos
abschrecken. Das Bußgeld wird etwa dann fällig, wenn gegen die Betriebsuntersagung verstoßen wird, also ein Wirt im Gastraum serviert, ein Tierpark Besucher einlässt oder ein Fahrlehrer heimlich Kurse abhält.
Auch die Organisatoren von Demonstrationen möchte Köpping mit 500 Euro belangen. Allerdings: Das Bundesverfassungsgericht hat letzte Woche in mehreren Entscheidungen Versammlungsverbote gekippt. Die Verfassungsrichter sahen in ähnlichen Corona-Verbotsverfügungen anderer Bundesländer eine Verletzung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit (GG Artikel 8).
Wichtig: Bußgelder werden nur bei Vorsatz fällig. Wer fahrlässig und nur geringfügig gegen die Corona-Verordnung verstößt, kommt mit einem Verwarngeld von 50 Euro davon. -bi.