Chemnitzer Morgenpost

Das Jammer-Geständnis des Bauschaum-Killers

Eigene Kinder grausam erstickt

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Leo (†5)

DRESDEN - Er redete und redete. Stundenlan­g sprach Laurent F. (56) auch den zweiten Tag in Folge am Landgerich­t Dresden. Dort muss sich der Franzose verantwort­en, weil er seine Kinder Maya (†2) und Leo (†5) mit Bauschaum tötete. Wieder weinte der Angeklagte viel, bedauerte sich selbst und erklärte schließlic­h: „Dass ich meine Kinder getötet habe, ist Realität. Aber ich erinnere mich nicht.“

Laut Anklage ermordete Laurent F. im Mai 2019 aus Rache an seiner Frau Marie

Maya (†2) ta (27) seine Kinder. Demnach würgte er sie, sprühte dann Bauschaum in die Münder. Zuvor hatte das Familienge­richt entschiede­n, dass Laurent, vor dem Marieta ins Frauenhaus floh, nur noch eingeschrä­nkten Umgang zu den Kleinen haben darf. „Ich war getrennt von meinen Kindern“, klagte der Mann unter Tränen. „Das war eine vom Gesetz vorgegeben­e Amputation.“Und: „Das haben meine Kinder auch nicht akzeptiert. Mein Sohn schon gar nicht.“

An der Kindesmutt­er ließ Laurent kaum ein gutes

Haar: „Alle Auseinande­rsetzungen, die wir hatten, fanden statt, weil sie sich nicht um die Kinder kümmerte.“So habe Marieta die Kinder muslimisch erziehen wollen. Auf Fotos, die bei ihr entstanden, sei vor allem Leo traurig zu sehen gewesen. Den Vorwurf, er habe Leo instrument­alisiert, ausgehorch­t oder aufgehetzt, wies er zurück: „Er wusste das alles alleine. Wir haben geredet unter Männern.“

Immer wieder verlor sich der Angeklagte in Nebensächl­ichkeiten, referierte detaillier­t über afrikanisc­he

Frauen, die ihre Kinder auf dem Rücken mit sich tragen, oder übel riechende Chilimarme­lade. Die Tat aber habe er nicht mehr in Erinnerung. Letztlich sagte er: „Meine Kinder sind nicht mehr auf der Welt. Wenn ich etwas bedauere, dann das.“Und: „Es geschah nicht aus Rache an meiner Frau.“

Am Ende der über zehnstündi­gen Erklärung sagte Laurent dem Richter: „Ich danke Ihnen. Ich wollte mich nicht als Opfer darstellen oder mich entschuldi­gen.“Der Prozess wird fortgesetz­t. sts

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