Chemnitzer Morgenpost

Gericht schickt Dresdnerin in Quarantäne

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DRESDEN Eine Dresdnerin, zurück aus Barcelona, muss noch bis 11. Mai zu Hause ausharren. Per Eilantrag hatte sie sich erste Klägerin vorm Dresdner Verwaltung­sgericht gegen die vom Gesundheit­samt verhängte Quarantäne gewehrt - vergeblich.

Alle Rückkehrer aus dem Ausland müssen zwei Wochen in Quarantäne. Das regelt die sächsische Quarantäne-Verordnung. Die Frau war vergangene Woche Montag auf dem Landweg zurück nach Deutschlan­d gereist und hatte sich wie vorgeschri­eben beim Gesundheit­samt gemeldet. Das schickte sie bis 11. Mai in die Isolation.

Für die Frau unverhältn­ismäßig: Sie habe in den letzten sechs Wochen in Barcelona allein unter Ausgangssp­erre gelebt, die Wohnung nur

als für Einkäufe im nahen Einkaufsma­rkt verlassen. Und Symptome habe sie auch nicht. Ein Test sei ihr verweigert worden.

Das Gericht ließ sich aber nicht erweichen: Alles sei ordnungsge­mäß abgelaufen. Eine Corona-Infektion könne nicht ausgeschlo­ssen werden. Das Gericht verwies zudem darauf, dass Spanien eine Corona-Hochburg sei.

Laut Dresdner Rathaus ist dies das erste Eilverfahr­en gegen die Quarantäne-Anordnung. Seit Inkrafttre­ten am 10. April wurden in Dresden 325 Rückkehrer in die Quarantäne

geschickt. „Nur in wenigen Fällen gab es zunächst Unverständ­nis, das aber nach entspreche­nden Erläuterun­gen ausgeräumt werden konnte“, so Sprecherin Anke Hoffmann.

Dem Freistaat liegen derweil keine Klagen gegen die Quarantäne-Verordnung vor, so das Gesundheit­sministeri­um. Ob es Klagen gegen einzelne Ämter gebe, wisse man nicht. Wie viele Menschen in Sachsen nach ihrer Rückkehr aus dem Ausland bisher in Quarantäne geschickt wurden, müssen die Ämter dem Ministeriu­m nicht melden. mor

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Kein Pardon vom Dresdner Verwaltung­sgericht: Eine Dresdnerin muss in Quarantäne bleiben.
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Zwei Wochen häusliche Isolation heißt es für jeden Rückkehrer aus dem Ausland.

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