Gericht schickt Dresdnerin in Quarantäne
DRESDEN Eine Dresdnerin, zurück aus Barcelona, muss noch bis 11. Mai zu Hause ausharren. Per Eilantrag hatte sie sich erste Klägerin vorm Dresdner Verwaltungsgericht gegen die vom Gesundheitsamt verhängte Quarantäne gewehrt - vergeblich.
Alle Rückkehrer aus dem Ausland müssen zwei Wochen in Quarantäne. Das regelt die sächsische Quarantäne-Verordnung. Die Frau war vergangene Woche Montag auf dem Landweg zurück nach Deutschland gereist und hatte sich wie vorgeschrieben beim Gesundheitsamt gemeldet. Das schickte sie bis 11. Mai in die Isolation.
Für die Frau unverhältnismäßig: Sie habe in den letzten sechs Wochen in Barcelona allein unter Ausgangssperre gelebt, die Wohnung nur
als für Einkäufe im nahen Einkaufsmarkt verlassen. Und Symptome habe sie auch nicht. Ein Test sei ihr verweigert worden.
Das Gericht ließ sich aber nicht erweichen: Alles sei ordnungsgemäß abgelaufen. Eine Corona-Infektion könne nicht ausgeschlossen werden. Das Gericht verwies zudem darauf, dass Spanien eine Corona-Hochburg sei.
Laut Dresdner Rathaus ist dies das erste Eilverfahren gegen die Quarantäne-Anordnung. Seit Inkrafttreten am 10. April wurden in Dresden 325 Rückkehrer in die Quarantäne
geschickt. „Nur in wenigen Fällen gab es zunächst Unverständnis, das aber nach entsprechenden Erläuterungen ausgeräumt werden konnte“, so Sprecherin Anke Hoffmann.
Dem Freistaat liegen derweil keine Klagen gegen die Quarantäne-Verordnung vor, so das Gesundheitsministerium. Ob es Klagen gegen einzelne Ämter gebe, wisse man nicht. Wie viele Menschen in Sachsen nach ihrer Rückkehr aus dem Ausland bisher in Quarantäne geschickt wurden, müssen die Ämter dem Ministerium nicht melden. mor