Trotz Verurteilung: Rechtsreferendar darf bleiben
DRESDEN - Im Januar 2016 überfielen 250 Hooligans und Neonazis Leipzigs linken Stadtteil Connewitz. Im Mob dabei: Rechtsreferendar Brian E. (27). Trotz einer Verurteilung wegen Landfriedensbruchs entschied das Oberlandesgericht (OLG) Dresden nun, dass der Vorbestrafte seine juristische Ausbildung abschließen darf.
Ein Jahr und vier Monate Haft auf Bewährung - so lautete das Urteil des Leipziger Amtsgerichts gegen Brian E. Das Urteil ist nach erfolgloser Berufung und Revision inzwischen rechtskräftig - für einen Staatsjuristen wäre dies das berufliche Aus.
Nicht so für Brian E., wie das OLG jetzt als Dienstaufsicht beschied. Trotz rechtskräftiger Verurteilung werde er nicht aus dem Referendardienst entlassen, teilte Sprecherin Gesine Tews auf Morgenpost-Anfrage mit. Und erklärte: „Die Referendarausbildung für Juristen ist kein typisches Beschäftigungsverhältnis, sondern eine Ausbildung, für die der Staat das Monopol hat.“Die Entlassung des Referendars würde daher bedeuten, dass er die Ausbildung zum Volljuristen nicht abschließen könne und ihm damit das Ergreifen eines juristischen Berufes auf Dauer verwehrt wäre, so Tews. Aus Sicht des OLG würde dies das Grundrecht von Brian E. auf Berufsfreiheit verletzen.
Am Landgericht Chemnitz ist der Kampfsportler aber nicht mehr tätig. Welche Station er aktuell durchläuft, teilte das OLG nicht mit. Im Sommer jedenfalls endet sein Referendariat mit dem zweiten Staatsexamen. Im Staatsdienst kann Brian E. danach nicht arbeiten. -bi.