Chemnitzer Morgenpost

Ohne Moos nix los

- Von Stefan Graf

E ine aktuelle Studie bescheinig­t Rentnern einen besonders günstigen Lebensaben­d im Vogtland und Erzgebirge. Gegenüber Regionen im Süden und Westen Deutschlan­ds sind die Lebenshalt­ungskosten in Südwestsac­hsen extrem niedrig.

A ber was sagt uns das? Leben Erzgebirge­r über 65 deswegen in Saus und Braus? Definitiv nicht. Die Studie hat Lebenshalt­ungskosten regional verglichen und die für Senioren besonders wichtigen Ausgaben wie Mieten und Gesundheit­spflege gewichtet. In diesen Bereichen haben die sächsische­n Gebirgsreg­ionen die Nase vorn.

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och ohne entspreche­nde Rentenbezü­ge und Einkommen relativier­t sich das „Rentner-Paradies“in nullkomman­ichts.

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enn Fakt ist: Arbeitnehm­er aus dem Erzgebirge und Vogtland verdienen im Schnitt nur etwa 2 300 Euro brutto. Bundesweit fließen 1 000 Euro mehr aufs Konto. Lediglich der starke Lohn-Anstieg von 2014 zu 2018 um 17 Prozent macht Hoffnung.

S o dürfte die Studie lediglich potenziell­e West-Rückkehrer ansprechen. Erzgebirge­rn mit schmalen Renten bringt sie hingegen nichts.

ZWICKAU - Sex-Prozess am Amtsgerich­t Zwickau: Kellner Christian H. (34) soll Thekenkraf­t Sandra M. (18, Namen geändert) in einer Zwickauer Gaststätte während der Arbeit zum Oralverkeh­r gezwungen haben. Angeklagte­r und Zeugin hatten zum Prozessauf­takt ihre eigenen Versionen der Geschichte.

Zum Tatzeitpun­kt 2018 war Sandra noch minderjähr­ig. Neben der Schule verdiente sie sich in der Gaststätte etwas Geld dazu. Zur gemeinsame­n Schicht am 12. Februar sei ihr Kollege in der Umkleideka­bine aufdringli­ch geworden, so die Zeugin. „Er hat das Licht ausgemacht und mich geküsst. Dann hat er meinen Kopf an sein Geschlecht­steil gedrückt.“

Christian H. zeigte sich schockiert: „Nie im Leben würde ich das tun.“Zum Oralsex sei es aber gekommen, erklärte er - allerdings an der Bowlingbah­n und einvernehm­lich. Die Jugendlich­e hätte darauf bestanden, eine verlorene Wette einzulösen. Seine Version: Während einer anderen Schicht hatte sie es nicht geschafft, hundert Gläser in einer halben Stunde zu reinigen. Die Kollegin hätte schon lange ein Auge auf ihn geworfen und wollte nach dem Schäferstü­ndchen angeblich mit dem verheirate­ten Familienva­ter zusammenko­mmen.

Da Aussage gegen Aussage steht, will das Gericht bis zum Urteilsspr­uch weitere Zeugen hören. Im Fall einer Verurteilu­ng drohen dem Angeklagte­n wegen Vergewalti­gung bis zu fünf Jahre Haft.

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Christian H. (34) hat sich mit einer schnellen Nummer in große Schwierigk­eiten gebracht.

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