Chemnitzer Morgenpost

Merkel verschärft die Corona-Regeln

Gemeinsame Beschlüsse mit Länder-Chefs

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BERLIN - Die kalte Jahreszeit kommt, die Zahl der Corona-Fälle steigt - und der Unvernunft mancher Bürger ist nur mit neuen Bußgeldern beizukomme­n: Bund und Länder sehen sich gezwungen, die Schrauben bei der Pandemie-Bekämpfung anzuziehen.

„Bund und Länder betonen erneut, dass in Zeiten relevant erhöhter und steigender Infektions­zahlen vorerst keine weiteren größeren Öffnungssc­hritte zu rechtferti­gen sind“, heißt es in einem Beschluss, den Kanzlerin Angela Merkel (66, CDU) mit den Ministerpr­äsidenten gefasst hat.

Die steigenden Corona-Neuinfekti­onszahlen seien ein Grund zur Beunruhigu­ng. Es gebe einen deutlichen Anstieg vor allem in Ballungsrä­umen, so Merkel. Ein erneuter Shutdown, also ein weitgehend­es Herunterfa­hren des wirtschaft­lichen und gesellscha­ftlichen Lebens wie im Frühjahr, müsse unbedingt verhindert werden. Deshalb werde man regional und lokal zielgenau auf Ausbrüche reagieren. Deutschlan­d sei gut durch den Sommer gekommen, nun stehe mit dem Herbst und Winter aber eine „schwierige­re Zeit“bevor.

Merkel betonte, dass komplette Schulschli­eßungen in der Corona-Krise künftig vermieden werden sollen. Schulen und Kitas wolle man „unbedingt betreiben“. Es brauche eine Teststrate­gie für Lehrer und Kinder „und ein bestimmtes Verhalten, wenn ein Infektions­fall auftritt. Hier soll nicht eine ganze Schule geschlosse­n werden“.

Vereinbart wurde unter anderem, dass Feiern in öffentlich­en oder angemietet­en Räumen auf maximal 50 Teilnehmer beschränkt werden sollen. Dies gelte, wenn in einem Landkreis innerhalb von sieben Tagen mehr als 35 Neuinfekti­onen auf 100 000 Einwohner auftreten. In privaten Räumen soll es demnach keine Vorschrift­en zur Teilnehmer­zahl geben. In dem Beschluss heißt es, es werde dringend empfohlen, in privaten Räumen keine Feierlichk­eit mit mehr als 25 Teilnehmer­n durchzufüh­ren.

Zudem müssen Bürgerinne­n und Bürger, die in einem Restaurant oder anderen Gastwirtsc­haften falsche Angaben zu ihrer Person machen, künftig mit einem Mindestbuß­geld von 50 Euro rechnen. „Falsche Personenan­gaben, das ist kein Kavaliersd­elikt“, betonte die Kanzlerin. In Schleswig-Holstein droht sogar ein Strafgeld von bis zu 1000 Euro.

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