Merkel verschärft die Corona-Regeln
Gemeinsame Beschlüsse mit Länder-Chefs
BERLIN - Die kalte Jahreszeit kommt, die Zahl der Corona-Fälle steigt - und der Unvernunft mancher Bürger ist nur mit neuen Bußgeldern beizukommen: Bund und Länder sehen sich gezwungen, die Schrauben bei der Pandemie-Bekämpfung anzuziehen.
„Bund und Länder betonen erneut, dass in Zeiten relevant erhöhter und steigender Infektionszahlen vorerst keine weiteren größeren Öffnungsschritte zu rechtfertigen sind“, heißt es in einem Beschluss, den Kanzlerin Angela Merkel (66, CDU) mit den Ministerpräsidenten gefasst hat.
Die steigenden Corona-Neuinfektionszahlen seien ein Grund zur Beunruhigung. Es gebe einen deutlichen Anstieg vor allem in Ballungsräumen, so Merkel. Ein erneuter Shutdown, also ein weitgehendes Herunterfahren des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens wie im Frühjahr, müsse unbedingt verhindert werden. Deshalb werde man regional und lokal zielgenau auf Ausbrüche reagieren. Deutschland sei gut durch den Sommer gekommen, nun stehe mit dem Herbst und Winter aber eine „schwierigere Zeit“bevor.
Merkel betonte, dass komplette Schulschließungen in der Corona-Krise künftig vermieden werden sollen. Schulen und Kitas wolle man „unbedingt betreiben“. Es brauche eine Teststrategie für Lehrer und Kinder „und ein bestimmtes Verhalten, wenn ein Infektionsfall auftritt. Hier soll nicht eine ganze Schule geschlossen werden“.
Vereinbart wurde unter anderem, dass Feiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen auf maximal 50 Teilnehmer beschränkt werden sollen. Dies gelte, wenn in einem Landkreis innerhalb von sieben Tagen mehr als 35 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner auftreten. In privaten Räumen soll es demnach keine Vorschriften zur Teilnehmerzahl geben. In dem Beschluss heißt es, es werde dringend empfohlen, in privaten Räumen keine Feierlichkeit mit mehr als 25 Teilnehmern durchzuführen.
Zudem müssen Bürgerinnen und Bürger, die in einem Restaurant oder anderen Gastwirtschaften falsche Angaben zu ihrer Person machen, künftig mit einem Mindestbußgeld von 50 Euro rechnen. „Falsche Personenangaben, das ist kein Kavaliersdelikt“, betonte die Kanzlerin. In Schleswig-Holstein droht sogar ein Strafgeld von bis zu 1000 Euro.