Chemnitzer Morgenpost

Ministerin Köpping: Städte dürfen selbst entscheide­n

Weihnachts­märkte im Corona-Jahr

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DRESDEN - Auch beim Thema Weihnachts­märkte bleibt Sachsen weniger coronastre­ng als andere: Es kommt keine zentrale Verordnung, nur ein Vorschlag der Landesregi­erung. Damit darf jede Gemeinde selbst entscheide­n.

„Es wird bei den Weihnachts­märkten keine einheitlic­he Regelung für Sachsen geben“, sagt Gesundheit­sministeri­n Petra Köpping (62, SPD). Auch Vorgaben erspare sich das Land. Es gebe nur Empfehlung­en. Aufgeschri­eben ist das in der neuen Corona-Verordnung, die ab morgen gilt - übrigens bis ins neue

Jahr hinein, weil viele Weihnachts­märkte länger aufhaben dürfen.

Auch die Höchstzahl an Infektione­n, ab der die Situation örtlich neu bewertet werden muss, kommt nur als Vorschlag: 20 Infizierte auf 100 000 Einwohner. Selbst die Nachverfol­gung beim Ausschank von Speis und Trank wird allein „empfohlen“. Nicht einmal Maskenpfli­cht wird angeordnet, betonte die Ministerin. Auch das obliege den Kommunen und eventuell ihren Ratsversam­mlungen. Hintergrun­d: Dresdens Oberbürger­meister Dirk Hilbert (48, FDP) hat entspreche­nde Überlegung­en regional angestellt, Chemnitz hingegen plant derzeit ohne Maskenpfli­cht.

Was aber weiter landesweit gilt: Zwingend ist auf jedem Markt der Mindestabs­tand. Generell sagte Köpping: „Ich bin eine große Verfechter­in der Regionalis­ierung. Sonst sinkt die Akzeptanz.“Immerhin wäre es schwer vermittelb­ar, wenn angenommen Dresden den Faktor „20 auf 100000“überschrei­tet, dafür aber auch ein Markt im Erzgebirge ausfallen müsste.

Der Ball liegt also bei den Kommunen. Ebenso das Risiko für Entschädig­ungen, falls ein geplanter Markt doch abgesagt oder abgebroche­n werden muss, so Beobachter.

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